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Offener Brief bzgl. der Corona-Pandemie an das Präsidum der TU Darmstadt

An das Präsidium der TU Darmstadt,
die Studiendekanate, sowie
die Studienbüros der einzelnen Fach- und Studienbereiche,

 

Die aktuelle Situation ist für alle neu und belastend. Der AStA der TU Darmstadt begrüßt es eindeutig, dass das Präsidium der TU Darmstadt die Prüfungen des Wintersemesters 2019/20 verschoben hat. Diese Maßnahme war notwendig zum Schutz der Studierenden, der Mitarbeitenden und der Professor*innen. Nun steht der Start des Sommersemesters 2020 an. Für dieses ungewöhnliche Sommersemester hat der AStA als Vertretungsorgan der Studierendenschaft, gemeinsam mit studentischen Vertreter*innen aus Senat und Senatsausschuss für Lehre, Forderungen entwickelt. Ziel ist es, das Sommersemester für alle Beteiligten möglichst sicher und dennoch erfolgreich abzuhalten. Diese Forderungen sind in vier Aspekte aufgeteilt - Prüfungen und FristenLehre, Zulassung und Lebenssituation.

 

Prüfung und Fristen

Dass die Prüfungen des Wintersemesters aus Schutzgründen abgesagt werden mussten, ist unbestritten. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die Prüfungen sollten dennoch nachgeholt werden, damit die Studierenden CP erwerben können. Allerdings würde eine komprimierte Prüfungsphase den psychologischen Druck auf den Studierenden nur verstärken. Gerade für Studierende in den ersten Semestern, die bisher wenig bis keine Erfahrung in Prüfungssituationen sammeln konnten bedeutet das, dass in der Kürze der Zeit eine gerechte Vorbereitung nur schwer möglich ist. Doch auch Studierende, die dieses Semester ihren Abschluss planten und es ihnen unter Umständen nicht möglich ist, jeden Ersatztermin wahrzunehmen, bräuchten in der Kürze der Zeit eine Auswahl an Terminen, um ihre Belastung durch die Prüfungen nicht größer als Notwendig zu machen. Deswegen fordern wir, unabhängig der regulären Prüfungsphase des kommenden Sommersemesters, sollen für Prüfungen des Wintersemester 19/20 sowie des Sommersemester 2020 für beide Semester 2 Prüfungstermine bzw. 2 Nachholtermine angeboten werden. Diese Prüfungstermine sollen mindestens zwei Wochen auseinander liegen. Zusätzlich dazu sollen die Abstände zwischen den nachgeholten Prüfungen des Wintersemesters 2019/20 bestehen bleiben.

Dass die Bibliothek ein zentraler Arbeitsraum ist, ist nicht von der Hand zu weisen. Dadurch, dass ein großer Teil nicht online erreichbar ist, ist es vielen nicht möglich, im gleichen Maße weiterzuarbeiten. Insbesondere der Zugriff auf Bücher und Dokumente ist häufig nur physisch möglich. Da wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau sagen können wie lange die Bibliothek geschlossen hat, ist eine konkrete Fristverlängerung schwer realisierbar. Die Lösung, die

Verantwortung in die einzelnen Fachbereiche zu delegieren, verstärkt das Problem nur, da Studierende so nicht einheitlich behandelt werden.
Eine unbürokratische Verlängerung der Fristen um die Zeit, die die ULB geschlossen bleibt, hat neben dem Vorteil, einen kleinen

Verwaltungsanteil zu haben, auch die Möglichkeit, Arbeiten in gewohnter Qualität zu produzieren, deswegen sollen sämtliche Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und Projekte pauschal um die gesamte Zeit verlängert werden, wie die ULB geschlossen bleibt. Dabei ist es insbesondere wichtig, dass eine fachbereichsübergreifende Regelung gefunden wird.

Ähnlich wie bei Abschlussarbeiten, Hausarbeiten und Projekten ist eine Aussetzung der Fristen für universitätsrelevante Fristen, wie Leistungsnachweise oder befristete Verträge notwendig. Fristgerechtes arbeiten ist in Zeiten von Corona nicht mehr in dem Maße möglich, als es noch Anfang des Jahres war. Durch die Aufhebung von Fehlversuchen im Sommersemester wird es Studierenden ermöglicht, gewohnt Prüfungen abzulegen, ohne den Prüfungsdruck auf ein untragbares Niveau zu heben. Im Sommersemester 2020 sollen alle für die Studierenden und Angestellten der Universität relevanten Fristen, wie beispielsweise Leistungsnachweise oder befristete Verträge, ausgesetzt werden. Außerdem sollen Prüfungen, die im Sommersemester geschrieben werden, nicht als Prüfungsversuch gewertet werden. Denkbar ist dies zum Beispiel als Freiversuch oder ähnliches. Zudem soll die Abmeldung von Prüfungen durch Nichterscheinen erfolgen.

Für von der Pandemie besonders gefährdete Studierende soll ein Nachteilsausgleich eingerichtet werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Möglichkeit Klausuren in abgetrennten Räumen zu schreiben. Hierbei ist es wichtig, dass Studierende, die zu dieser Gruppe zählen, keine aufwendigen Nachweise erbringen müssen, sondern bürokratiearm ihr Anliegen gegenüber der Universität vorbringen können. Denn nicht alle Mitglieder einer Risikogruppen können sich das ärztlich bestätigen lassen. Häufig sind Dritte, wie die Pflege von Angehörigen, involviert. Studierende, die Teil einer Risikogruppe sind, haben aktuell eine sowieso schon erhöhte Belastungssituation. Ein Entgegenkommen der Prüfer*innen ist im Zuge des Nachteilsausgleiches nur angemessen. 

 

Lehre

Durch das Corona-Virus kommt es zu erheblichen Einschränkungen für den Lehrbetrieb. So hat die hessische Landesregierung beschossen, den Semesterstart zentral vom 13.04. auf den 20.04. zu verschieben. Ob dieser Termin zu halten ist, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Deshalb ist es notwendig, neben Präsenzformaten andere Lernformen, wie beispielsweise das E-Learning, zu fördern und somit die Durchführung des Sommersemesters sicherzustellen.


Wir fordern deshalb einen Ausbau des E-Learnings, der über die Online-Aufzeichnung von
Lehrveranstaltungen hinausgeht, und die Stärkung von digitalen Lernmethoden für das Sommersemester 2020. Die TU soll für Lehrende die notwendigen Schulungsmöglichkeiten schaffen.
 Dazu soll die TU Darmstadt ihre Netzwerke, wie das TU9-Netwerk, CLUSTER, die Rhein-Main-Uni und Unite! nutzen.

In den vergangenen Tagen gab es eine öffentliche Debatte über die Abhaltung eines „Nicht-Semesters“ für den Lehrbetrieb des Sommersemesters 2020. Diesem Gedanken schließen wir uns grundsätzlich an, da dies insbesondere Studierende entlasten kann, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind oder die im Sommersemester ein erhöhtes Prüfungsvolumen aufgrund von ausgefallenen Prüfungen haben. Nichtsdestotrotz ist es gerade für Studierende in der Endphase ihres Studiums von hoher Bedeutung, dass Lehrveranstaltungen angeboten werden. Auch vor dem Hintergrund des bestehenden Lehrkräftemangels im Schulbetrieb ist die Fortführung des Lehrangebots von hoher Bedeutung. 

Wir fordern deshalb, dass Lehrveranstaltungen von der TU angeboten werden, sodass CP erworben werden können. Allerdings soll das Semester als Nichtsemester gewertet und nicht zur Fachsemesterzahl von Studierenden gezählt werden.

Auch nach der Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen im Sommersemester 2020 braucht es einen veränderten Umgang mit der Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen, da viele Studierende aufgrund einer finanziellen Notlage verstärkt neben dem Studium arbeiten müssen. 

Wir fordern deshalb die Aussetzung der Anwesenheitspflicht für das Sommersemester 2020 für sämtliche Lehrveranstaltungen.

 

Zulassung

Nicht nur die Studierenden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen - auch die Studieninteressierten, insbesondere die Abiturient*innen sehen sich neuen Herausforderungen gegenüber. Zwischen Kontaktverbot und Social Distancing müssen sie sich auf die zum Teil verschobenen Abiturprüfungen vorbereiten. Doch gleichzeitig laufen die Fristen für die Bewerbungen über das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren weiter. Hier endet die Frist am 15.7., jedoch ist nicht sicher dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Abiturprüfungen in Deutschland abgeschlossen sind. Ähnliche Fristen für Bewerbungsverfahren sind auch bei Eignungsfeststellungsverfahren und bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen vorhanden. Studieninteressierte dürfen nicht benachteiligt werden, nur weil sie in einem Bundesland Abitur machen, bei welchem die Zeugnisse aufgrund der Situation später als üblich ausgegeben werden.

Daher fordert der AStA der TU Darmstadt, dass für das Wintersemester 2020/21 die Zulassungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die

Eignungsfeststellungsverfahren und das Dialogorientierte Service Verfahren ausgesetzt
werden.
 Für Studiengänge, bei denen bundesweite Regelungen greifen, fordert der AStA, dass das Präsidium der TU Darmstadt ihre Kontakte zur hessischen Landesregierung nutzt, um mit der Kultusministerkonferenz eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden, die nicht zu Lasten der Studieninteressierten geht.

 

Lebenssituation

Studentische Hilfskräfte müssen weiterhin beschäftigt und auch im üblichen Maße eingestellt werden. Studierenden, denen ein SHK-Vertrag angeboten wurde, müssen diesen auch bekommen, da sie im Regelfall bereits mit diesem Einkommen geplant haben und sich entsprechend nicht mehr anderweitig beworben haben. Darüber hinaus ist der Arbeitsmarkt in der aktuellen Situation (Stand 29.03.2020) ohnehin angespannt und die Chancen spontan einen anderen Job zur Studienfinanzierung zu finden, sind gering.

Das Sommersemester soll nicht auf die Wohnzeit in Wohnheimen angerechnet werden. Insbesondere sollen nach dem Sommersemester 2020 Studierende ihren Wohnheims Platz nicht aufgrund des Erreichens der maximalen Wohnzeit verlieren. Wir blicken auf ein im höchsten Maße außergewöhnliches Sommersemester, in dem mit Sicherheit weniger Credit Points erreicht werden, als für ein Sommersemester üblich. Daher fordern wir auch vom Studierendenwerk, das Sommersemester als Nichtsemester zu werten.


AStA der TU Darmstadt