Der Senat befasst sich Grundsatzfragen von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium sowie des Lehr- und Studienbetriebs, wissenschaftlichem Nachwuchs, Informationsmanagement sowie Qualitätssicherung.
Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums.
Der Senat beschließt die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die Promotions- und Habilitationsordnung, die Zusammensetzung von Senatsausschüssen und Fachbereichsräten, die Zusammensetzung und den Vorsitz von Senatskommissionen, die Liste der Senatsbeauftragten in Berufungsverfahren im Einvernehmen mit dem Präsidium und das Beratungsangebot für Studierende.
Er muss der Satzung des Teilzeitstudiums, den Zugang, die Zulassung und die Durchführung von Studium, Prüfungen, Promotionen und Habitilationen betreffenden Regelungen, Benutzungsordnungen, Gebührenordnungen und Geschäftsordungen der Einrichtungen der Universität, der Ernennung von Ehrensenator*innen sowie Ehrenpromotionen zustimmen.
Der Senat nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen, dem Qualitätsmangement, den Struktur- und Entwicklungsplänen der Budgetplanung, dem Stellenentwicklungsplan, der Investitionsplanung und der Verteilung der Haushaltsmittel, den Vorschlägen der Fachbereiche für Berufungen, Honorarprofessuren, außerplanmäßigen Professuren, dem Frauenförderplan, der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen und Studienbereichen sowie der Einführung und Einstellung von Studiengängen, der Gründung von Gesellschaften und den Regelungen zur Korruptionsvermeidung.
Er benennt die vom Präsidium vorgeschlagenen Mitglieder des Hochschulrates.
Auf der offiziellen Seite des Senats der TU Darmstadt findet ihr Protokolle und eine Liste der aktuellen Mitglieder.