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"Geschlechterdifferenz und Nicht-Optionalität von Elternschaft" Vortrag von Antje Schrupp am 21. Juli

Das Studieren mit Kindern-Referat lädt herzlich zum Vortrag von Antje Schrupp ein.

"Geschlechterdifferenz und Nicht-Optionalität von Elternschaft"

21. Juli, 16 bis 18 Uhr, im Zucker in Darmstadt

Der Zugang zur Elternschaft hängt in hohem Maße davon ab, ob eine Person schwanger werden kann oder nicht. Wer schwanger werden kann, hat die Möglichkeit, weitgehend selbstbestimmt Kinder zur Welt zu bringen (oder auch nicht). Wer nicht schwanger werden kann, ist hingegen auf die freiwillige Kooperation einer potenziellen Mutter angewiesen, um Elternschaft realisieren zu können. In beiden Fällen sind die Betroffenen mit gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf Mutterschaft oder Vaterschaft konfrontiert und gesetzlichen Regelungen (Abtreibungsverbote, Unterhaltsverpflichtungen) unterworfen. Ein Nachmittag über Schwangerwerdenkönnen, Geschlechterrollen, Freiheit und Verantwortung.

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Heute, am Dienstag, den 14.2. 2017, beabsichtigt das grün-schwarze Kabinett in Stuttgart, Studiengebühren in Baden-Württemberg im Hauruck-Verfahren wiedereinzuführen. Sie sollen zunächst für internationale Studierende und das Zweitstudium gelten.

Seit dem 1. Januar 2017 ist der 19. Rund­funk­änderungs­staats­vertrag in Kraft getreten. Hierbei gibt es Verbesserungen für Bürger*innen, von denen auch Studierende profitieren.

Ein kurzer Überblick über die wohl wichtigsten Änderungen:

1. Neuerung:
"Die Ermäßigung und die Befreiung vom Rund­funk­beitrag für Bürgerinnen und Bürger ist rück­wirkend für bis zu drei Jahre möglich.

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Hessens Studierendenschaften erklären sich solidarisch mit den Streikenden an den Hochschulen

Vor dem Hintergrund der Tarif- und Besoldungsrunden im öffentlichen Dienst werden am 8. Februar 2017 die hessischen Hochschulen bestreikt. Aufgerufen haben hierzu die DGB Gewerkschaften. Auch die junge Frankfurter Hochschulgewerkschaft unter_bau hat angekündigt, sich an den Streiks zu beteiligen.

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Das Studierendenparlament der TU Darmstadt solidarisiert sich ausdrücklich mit den aktuell streikenden Busfahrer*innen und ihren Forderungen sowie mit allen Beteiligten der Solidaritätsstreiks. Zu diesen Forderungen zählen unter anderem eine betriebliche Altersvorsorge, echte Pausenzeiten und Lohnerhöhungen. Die Möglichkeit des Streikens und die Organisation in gewerkschaftlichen Vertretungen ist aus gutem Grund arbeitsrechtlich gesichert. In einer Gesellschaft, in der Menschen zur Existenzsicherung arbeiten müssen, sind viele gezwungen auch für sie unvorteilhafte Arbeitsverträge zu unterschreiben, deren Konditionen sie nicht individuell aushandeln können.

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Was ist eigentlich Diskriminierung? 
"Diskriminierung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen." (Quelle Wikipedia-Eintag zu Diskriminierung) 
Gerade an dieser sehr grob gefassten Beschreibung ist gut zu erkennen, dass es gar nicht so einfach ist "Diskriminierung" allgemeingültig richtig zu definieren. 

Letztes Jahr wurden gemeinsam mit dem Personaldezernat die studentischen Hilfskräfte zu ihren Arbeitsbedingungen gefragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor.

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Rechnung des Studierendenwerks

Das Studierendenwerk schreibt derzeit vermehrt Rechnungen an Mieter_innen. Aus unserer Sicht wird dabei sehr häufig aus mehreren Gründen gegen geltendes Recht verstoßen und es wird teurer Verwaltungsaufwand erzeugt, diesen müssen natürlich auch die Studierenden tragen.

Krankenkassenkarte

Studierende unter 30 Jahren (und bis zum 14. Fachsemester) sind in der Regel in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Daher verlangt die Uni vor eurer Immatrikulation einen Bescheid über eure Krankenversicherung. Wir haben euch im Folgenden die häufigsten Fälle als Überblick zusammengefasst, für nähere Details wendet euch am besten an die Krankenkassen:

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