Nicht nur unadressierte Flyer im Briefkasten schaden der Umwelt. Auch Werbemails, Werbebriefe oder Telefonwerbung sind nicht besser und zumeist auch deutlich nerviger.
Zudem darf gefragt werden wo die Firmen eigentlich die Daten für ihre Werbesendungen herbekommen haben.
Zu adressierter Werbung zählen alle Werbemittel die direkt an eine bestimmte Adresse und Person gesendet werden. Dazu zählen also auch E-Mails, Telefonanrufe und Briefe.
Was kann ich nun gegen adressierte Werbung tun?
Adressen, egal ob Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer habben alle gemeinsam, dass sie personenbezogene Daten sind. Auch wenn der Umgang mit diesen Daten gesetzlich nicht verboten ist, sieht doch das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) einige Einschränkungen und vor allem Möglichkeiten und Rechte für den Schutz des eigenen Persönlichkeitsrechts.
Es ist darüber hinaus grundsätzlich Empfehlenswert die Grundsätzlichen Rechte des BDSG zu kennen. Wir empfehlen daher sich zumindest einmal über die Bestimmungen und die Grundsätze des Gesetzes informiert zu haben. Empfehlenswert ist in diesem Kontext der zum Gesetz gehörige Wikipediartikel.
Es gibt auch noch weitere Regelungen wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die bestimmte Werbemethoden verhindern sollen. Auch dieses Gesetz kann der/dem Einzelnen helfen gegen Werbung vorzugehen.
Werbung vorbeugen
Was aber immer gilt, egal welches Medium zur Werbung verwendet wird, ist Datensparsamkeit. Wer seine Daten nicht der in der Öffentlichkeit preis gibt, die/der wird auch keine persönliche Werbung bekommen.
Wenn es nicht ohne eine Mailadresse oder Telefonnummer geht, dann helfen "Einmaladressen" weiter. Für E-Mails ist beispielsweise die Webseite http://www.trash-mail.com/ ein nützlicher Anbieter. Hier könnt ihr euch eine Mailadresse anlegen und bekommt so keinen Spam in euer privates Postfach. Bitte beachtet aber, dass solche Dienste nicht für vertrauliche Informationen genutzt werden sollten und die Mailadressen nach einer bestimmten Zeit verfallen.
Es ist auch sehr nützlich bei Bestellungen einer Newsletteranmeldung oder ähnlichem direkt zu widersprechen oder die entsprechenden Häkchen bei Onlinebestellungen zu entfernen.
Personenbezogene Daten sperren lassen
Wenn die Daten bereits im Umlauf sind oder auch einfach nur provisorisch vor Werbung geschützt werden soll, so lohnt sich ein Eintrag in die verschiedenen Robinsonlisten.
Fast alle größeren Firmen gleichen ihre Datensätze mit diesen Listen ab, wodurch sich viel Werbung verhindern lässt.
Leider gibt es relativ viele solcher Listen und oftmals wird die Sicherheit dieser bemängelt, da befürchtet wird, dass die Daten durch Hacken der Server von Firmen zu Werbezwecken genutzt werden könnten.
Der Interessenverband Deutsches Internet e. V. (I.d.I.) betreibt die Webseite http://www.robinsonliste.de/. Diese gilt als eine der sichersten und meistgenutzten Robinsonlisten, da die Daten nur auf Offlineserver (ohne Internetzugang) und schwer verschlüsselt gespeichert werden. Der Datenableich erfolgt vor Ort, dass heißt die entsprechenden Werbefirmen senden ihre Daten an den Verband und dieser gleicht diese mit ihrer Liste ab.
Noch zu beachten ist, dass Robinsonlisten Länderbezogen sind. Das heißt, dass ein Eintrag meistens nur in einem spezifischen Land abhilfe schaffen kann. Wer Werbung aus anderen Ländern erhält sollte sich überlegen auch dort einen Eintrag in die Robinsonliste (die ggf. auch anders heißt) zu tätigen.
Gegen bestimmte Werbung vorgehen
Doch alle genannten Maßnahmen helfen nichts, wenn die Daten einmal bei Firmen gelandet sind die Robinsonlisten nicht nutzen.
Die folgenden Anleitungen gelten leider nur für Firmen mit Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland. Die meiste persönliche Werbung kommt aber auch von diesen, so dass auch so schon viel erreicht werden kann.
Grundsätzlich gilt bei der Nutzung von personenbezogenen Daten ein Auskunftsrecht der/des Betroffenen. Auch einem Nutzungswiderspruch und einem Sperr-/Löschwunsch müssen die Firmen im Normalfalle nachkommen. Wird die Firma nach einer solchen Aufforderung nicht aktiv verstößt sie gegen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Beide Gesetze bieten danach einfach Möglichkeiten die Werbenden zu einer Einstellung ihrer Aktivitäten zu zwingen.
Leider sind die Vorschriften für die verschiedenen Arten von Werbung nicht immer gleich. Daher wollen wir hier im Einzelnen auf diese Eingehen.