Demo am Abend nach dem Staatsgerichtshofsurteil über Studiengebühren
Admin 3. Juni 2008 - 9:31
<strong> Quelle:</strong> <a href="/hessen.uebergebuehr.de"> uebergebuehr.de</a> : Am 11. Juni 2008 entscheidet der Hessische Staatsgerichtshof nun endlich über die Zulässigkeit von Studiengebühren im Bundesland Hessen. Damit nähert sich das bisher einzigartige Verfahren (juristisch: "abstraktes Normenkontrollverfahren") der Entscheidung. Über 70.000 hessische Bürger hatten von Dezember 2006 bis Ende Mai 2007 ein Klageformular bei einer öffentlichen Einrichtung nach dem hessischen Wahlrecht beglaubigen lassen.