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Beschlüsse der Vollversammlung am 01.12.2015

Hessen schafft Wissen ab Würfel

Im Rahmen der Vollversammlung kamen einige Fragen auf, die an dieser Stelle beantwortet werden sollen. Im Wesentlichen drehten sie sich um drei große Themenblöcke: die tarifvertragliche, die finanzielle sowie die rechtliche Situation von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte. Insbesondere die Frage nach einem Tarifvertrag für Hilfskräfte ist von entscheidender Bedeutung.

Wie sieht es aktuell aus? An der TU Darmstadt gibt es einen gültigen Tarifvertrag, aber die Hilfskräfte fallen aktuell nicht in dessen Geltungsbereich. Sie werden als "Sachmittel" behandelt. Alleine diese Formulierung zeigt den Stellenwert, den man der studentischen Arbeit einräumt. Die Forderung der Studierende auch Hilfskräfte in den bereits bestehenden Tarifvertrag der Technischen Universität Darmstadt aufzunehmen wurde in einem Gespräch am 4.12.2015 gegenüber dem Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Prömel, bekundet. Dieser steht diesem Vorhaben jedoch kritisch gegenüber.

Die Vorteile der Aufnahme von Hilfskräfte in den bestehenden Tarifvertrag liegen auf der Hand. Sie würde der finanziellen Absicherung der studentischen Hilfskräfte endlich Rechnung tragen. Auch Ansprüche auf Urlaub oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall könnten in ihm verbindlich geregelt werden. Somit würde auch die Arbeitsleistung der Studierenden endlich anerkannt werden.

Wie sieht es mit Sonderzahlungen wie dem Weihnachtsgeld aus? Aktuell haben HiWis ein Anspruch auf Weihnachtsgeld. Ab dem 01.01.2016 werden 5% des Monatsgehalts als Sonderzahlung geleistet. Das bedeutet für den HiWi konkret, dass die Höhe der Jahressonderzahlung anteilig auf die monatliche Gehaltszahlung übertragen und so ausgeschüttet wird. 
Auch die Frage nach einem Urlaubsanspruch könnte durch die Aufnahme der Hilskräfte in den Tarifvertrag der TU Darmstadt verbindlich geregelt werden. Die aktuelle Berechnung ist ein mathematisches Künststück und sollte dringend klarer formuliert werden. Auch Frage die den Krankheitsfall betreffen könnten in einem Tarifvertrag klar und verbindlich geregelt werden. Aktuell sieht es so aus, dass eine Hilfskraft das Recht hat sich krankschreiben zu lassen. Je nach Dauer und eventueller Sonderbestimmungen wird der Ausfall wegen Krankheit auch fortlaufend bezahlt.
 

Ausgehend von diesen Fragen hat die Studierendenschaft der TU Darmstadt weitere Forderungen formuliert. Die Aufnahme der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der TU Darmstadt ist hierbei wichtigste. Daneben soll eine studentische Personalvertretung etabliert werden und die Gesetzesgrundlage hierzu geschaffen werden. Die kurfristigen Beschäftigungen und die unsicheren Arbeitsverhältnisse in denen Studenten sich befinden müssen beendet werden. Hierfür soll die Mindesvertragslaufzeit auf ein Jahr erweitert werden. Aktuell liegt diese bei 6 Monaten. Die Befristungsdauer von einem Jahr soll aber auch hierbei nur ein erster Kompromiss sein. Lägerfristiges Ziel ist es die generelle Befristungsdauer abzuschaffen und auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu etablieren. Der AStA wird sich auch künftig für diese Forderungen einsetzen und mit Nachdruck auf eine Verbesserung der Situation für Hilfskräfte hinwirken. 

Außerdem wurde beschlossen eine Arbeitsgruppe zu gründen, um die Situation von HiWis an der TU zu verbessern. Das erste Treffen der Arbeitsgruppe wird am Donnerstag, dem 10. Dezember ab 13 Uhr im Konferenzraum des AStA (S1|03-65) stattfinden. Besonders HiWis sind herzlich dazu eingeladen, zu dem Treffen zu kommen und sich für ihre Rechte einzusetzen!

Wenn ihr weitere Fragen zum Thema Hilfskräfte und Hilfskraftinitiative habt, könnt ihr euch direkt an hopo@asta.tu-darmstadt.de wenden.

 

 

+++ alter Artikel +++ Hintergrund +++

Am 02.12.2015 wird im Bundestag das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (kurz WissZeitVG)  behandelt. Wie der Name schon sagt, regelt das Gesetz Befristungen die nur in der Wissenschaft möglich sind und im normalen Arbeitsleben undenkbar wären.

Als Studierende sind Kettenverträge ohne Sicherheit über einen Job im nächsten Semester oder gar Monat zu unserem Alltag geworden. Auch der Arbeitsumfang ist oft nicht im Vorfeld bekannt und so werden oft mehrere parallele Verträge zur Aufstockung von Arbeitszeiten verwendet. Somit ergibt sich für uns Studierende ein prekäres Arbeitsverhältnis. Ermöglicht wird dies über das WissZeitVG. 
 
Mit dem neuen Gesetzentwurf haben Arbeitnehmer*innenvertretungen und Studierendenschaften eigentlich eine Verbesserung der Situation erhofft. Aktuell scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein. Bundesweit werden daher am 01.12.2015, parallel zur Beratung des Bundestags, Vollversammlungen zu diesem Thema durchgeführt. 
 
So auch an der TU Darmstadt. Auch hier findet kommenden Dienstag, 01.12.2015 eine Vollversammlung (VV) statt,
um 14.30 Uhr startet die VV in der Mensa Stadtmitte (Otto-Berndt-Halle).
 
Hier werden wir euch die wesentlichen Änderungen im Gesetz und wie dies die Arbeitsbedingungen an den Universitäten verändern kann vorstellen. Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf studentische Hilfskrafte (HiWis) aber auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (WiMis). Neben Diskussionen wollen wir auch Forderungen aufstellen, denn im Rahmen der Vollversammlung kann die Studierendenschaft Beschlüsse fällen.

Kommt vorbei, diskutiert und entscheidet mit.