Lasse Stelzer 19. Dezember 2017 - 14:54
Das Landes-Ticket Hessen wurde als Grund für die Rückerstattung des Semestertickets aufgenommen. Ab dem Sommersemester 2018 ist es möglich regulär einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags zu stellen.
Für das Wintersemester 2017/18 gibt es eine Übergangsregelung. Hierbei ist es ab dem 01.01.2018 möglich einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aufgrund des Landes-Tickets Hessen zu stellen. Als Nachweis gilt hierfür eine Kopie des Landes-Tickets. Alle Nachweise müssen bis zum 28.01.2017 eingereicht werden. In dem Übergangssemester wird der halbe Semesterticketbeitrag (60,50€) rückerstattet.
Themen: