Wo und wann wird gewählt?
Die Hochschulwahlen 2024 fanden vom 28.06.-05.07. statt, alle offiziellen Infos gibt es beim Wahlamt.
Hier findet ihr eine Übersicht über die politischen Hochschulgruppen und den Link zum Wahlomaten.
Wer darf wählen?
Wählen darf jede*r ordentlich immatrikulierte Studierende an der TU Darmstadt. Einfache Merkregel die (fast) immer gilt. Wenn du einen Studienausweis der TU hast, dann darfst du auch wählen. Das gilt natürlich auch für Erasmus- und andere internationale Studierende.
Wer wählt wen?
Wahlen auf zentraler Ebene
Universitätsversammlung
Gewählt werden die 15 Vertreter_innen der Studierenden für die Universitätsversammlung (UV). Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt behandelt Angelegenheiten, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Dazu gehören Stellungnahmen insbesondere zu Grundsatzfragen der Entwicklung der Universität, des Lehr- und Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Studierendenparlament
Zusätzlich werden die 31 Mitglieder des Studierendenparlaments gewählt. Das Studierendenparlament der TU-Darmstadt ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und wird jährlich gewählt. Es ist unter anderem zuständig für die Wahl und Abwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) und den Haushalt der Studierendenschaft.
Auf zentraler Ebene treten für euch diese politischen Listen an:
Universitätsversammlung
15 Plätze
|
Studierendenparlament
31 Plätze
|
FACHWERK
|
FACHWERK |
Jusos & Unabhängige
|
Jusos & Unabhängige
|
Liberale Hochschulgruppe
|
Liberale Hochschulgruppe |
Linke Liste - SDS
|
Linke Liste - SDS |
RCDS
|
RCDS |
UMG - Universitäre Meme Gemeinschaft
|
Die PARTEI Hochschulgruppe |
Wahlen auf Dezentraler Ebene
Fachbereichsräte
Auch die Vertreter_innen der Fachbereichsräte (FBR) werden bei der Hochschulwahl gewählt. Der Fachbereichsrat behandelt Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Fachbereich sind und nicht in die Zuständigkeit des Dekanats fallen. Er ist das höchste Entscheidungsgremium des Fachbereichs. Unter anderem entscheidet er über Studienordnungen, Ausführungsbestimmungen zu Prüfungsordnungen, Einsetzung von Berufungskommissionen und über deren Berufungsvorschläge, Verwendung der dem Fachbereich zugewiesenen Mittel einschließlich der Personalmittel und die Einsetzung der Prüfungskommissionen. Für die Fachbereiche FB 2, 4, 7, 13 und 16 werden jeweils 5 Studierende in den Fachbereichsrat gewählt, für die Fachbereiche FB 1, 3, 5, 10, 11, 15, 18 und 20 jeweils 3 Studierende.
Die gemeinsamen Kommissionen der Studienbereiche
Nicht zuletzt werden auch für die gemeinsamen Kommissionen der Studienbereiche Vertreter_innen gewählt. Für den SB Mechatronik und CE werden jeweils 3 Studierende gewählt, für den SB ESE 5.
Fachschaftsräte
Auch werden die neuen Vertreter_innen der Fachschaftsräte gewählt. Für die Fachschaftsräte gilt: In den Fachbereichen FB 1, 2, 13, 16, 18 und 20 werden jeweils 9 Studierende gewählt, in den Fachbereichen FB LaG+ Päd. (FB 3), 11 und 15 jeweils 7 Studierende, in den Fachbereichen FB Psych. (FB 3), 4, 5, 7, 10 und SB Mechatronik jeweils 5 Studierende und in den Fachbereichen SB CE, SB ESE, 18-iST, LaB BEd + MEd jeweils 3 Studierende.
(Angaben ohne Gewähr. Eine aktuelle Übersicht der zugelassenen Wahllisten findet sich auf der Webseite des Wahlamts.)