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Neue Prüfungsbestimmungen in Kraft getreten

Nach langer Diskussion und unter intensiver Arbeit vieler Studierender ist zum Start des Semesters am 01.10.2015 die 5. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) in Kraft getreten. Die APB regeln alles grundsätzliche zu allen Studiengängen an der TU Darmstadt. Die Anzahl der Prüfungsversuche, Zeitraum der Prüfungsan- und abmeldung oder auch die Anerkennung von außerhalb der Universität erbrachten Leistungen sind nur ein kleiner Auszug aus den in ihr geregelten Bestimmungen.

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Der AStA begrüßt die Änderungen, da sie ein wenig mehr Flexibilität schaffen und einige schwammige Formulierungen klarstellen. So ist die prinzipielle Möglichkeit bei Modulen im Wahlpflichtbereiches beliebig oft zu Wechseln eingefügt worden und es können nun grundsätzlich bis zu 30CPs aus dem Master vorgezogen und bereits im Bachelor absolviert werden. Auch ist die Prüfungsanmeldung nun bis zu einer Woche vor der Prüfung möglich Wir freuen uns auch, dass die TU einen Flyer gestaltet hat der die wesentlichen Veränderungen der APB aufzeigt.

Doch gibt es wesentliche Forderungen der Studierenden, bei denen auch in den neuerlichen Verhandlungen keine Einigung gefunden werden konnte. So fordert die Studierendenschaft bereits seit längerem eine Anpassung der Abmeldefristen von Klausuren. Hier wurde zwar eine Klarstellung der Frist erreicht, jedoch bleibt im Prinzip alles beim alten. Wenn ihr euch innerhalb einer Woche vor der Prüfung abmelden müsst, geht dies nur mit schwerwiegenden Gründen, die ihr glaubhaft machen müsst (§15 Abs. 2 APB). Die Universität benennt für die Fristen vornehmlich administrative Gründe, die von Seiten der Studierenden nur schlecht nachvollziehbar oder von der TU nicht belegt werden konnten. Dass es auch anders geht, zeigen viele andere Universitäten wo Abmeldezeiten bis hin zu wenigen Stunden möglich sind.

Auch die Regelung zu Mindestgrenzen bei Credit Points (CP) in den ersten Semestern bleiben quasi erhalten. Zwar kann die Anzahl der Credits nicht mehr zur verbindlichen Vereinbarung von Studienvereinbarung oder der Exmatrikulation genutzt werden, da dies der TU gerichtlich untersagt wurde, jedoch kann es immer noch zum Verlust des Prüfungsanspruchs kommen, wenn Prüfungen von als Orientierungsmodulen gekennzeichneten Modulen unentschuldigt nicht zu einem vorbestimmten Zeitpunkt angetreten werden.

Auch bei weiteren Punkten wie den grundsätzlichen Regelungen zu Studienleistungen oder den Zuständigkeiten der Vorsitzenden der Prüfungskommissionen besteht nach Ansicht der Studierenden noch dringender Handlungsbedarf. Diese Themen wird der AStA und die Beteiligten Studierenden in Zukunft auch weiterhin in den Gremien auf die Tagesordnung setzen.

 

Mehr Infos zu den APB und den Neuerungen finden sich auf der Webseite des Prüfungsmanagements.