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HRK, KMK und VG Wort kündigen AG zu digitalen Semesterapparaten an

Überraschend gibt es Bewegung zum neuen Rahmenvertrag, der die Nutzung digitaler Lehrmaterialien ab dem 01.01.2017 deutlich einschränken würde. Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort kündigten am 09.12. Die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu digitalen Semesterapparaten an.

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: 

„Die Arbeitsgruppe wird rechtzeitig vor dem Jahresende 2016 einvernehmlich einen Lösungsvorschlag vorlegen. Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten. Sie wollen ferner bis zum 30. September 2017 unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen implementieren.“ [1]

Dieser Schritt dürfte die Betroffenen an deutschen Hochschulen derzeit erleichtert aufatmen lassen. Wir alle hoffen auf praktikable Lösungen, die Einschränkungen und Mehraufwand durch den neuen Rahmenvertrag verringern. Und doch bleibt die Ankündigung weit hinter den bereits erhobenen Forderungen nach Gesetzesänderungen zurück und könnte diese sogar verhindern.

"Ein solche Übergangslösung wurde bereits Ende 2015 erarbeitet. Sie führte uns direkt in das aktuelle Dilemma. Wir brauchen eine echte Lösung des Problems und diese kann nur in einer Reform des Urheberrechts bestehen, die den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker als bisher Rechnung trägt.“ [2],

erläutert Janek Heß, Vorstand des freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs). Auch Daniel Gaittet, Mitglied im Vorstand des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) betonte schon vor einigen Tagen:

„Wir haben jetzt die politische Aufgabe, die gesellschaftlichen Verhältnisse so zu gestalten, dass eine vernünftige Vergütung der Menschen, die Texte produzieren sichergestellt ist. Ohne dass die Digitalisierung der Lehre ausgebremst und der Zugang zu Wissen beschränkt wird. Der erste Schritt könnte hier eine Reform des Urheberrechts sein.“ [3]

Was genau uns im Januar 2017 auf unseren Lernplattformen erwartet, bleibt also weiter ungewiss. Sichert euch daher so viele Texte wie möglich noch bis Jahresende und bittet die Lehrenden alle relevanten Materialien noch im Dezember zur Verfügung zu stellen.

"Unklar bleibt heute Abend, wie sich die Hochschulen verhalten werden. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe ist keine Garantie für eine Lösung. Noch Anfang des Monats hatte die HRK die Hochschulen aufgefordert, urheberrechtlich geschützte Texte aus online Lernplattformen zu entfernen. Darauf haben sich die Hochschulen eingestellt und teilweise schon mit der Löschung begonnen.“ [2],

ergänzt Mandy Gratz, ebenfalls Vorstand im fzs.

Daher empfehlen wir euch weiterhin im Dezember auf der Bereitstellung möglichst vieler Texte zu bestehen und diese aus aktuellen wie älteren Kursen von TUCaN, moodle, mahara und Co bis zum 31.12.2016 herunterzuladen.

Zum bisherigen Stand des neuen Rahmenvertrags findet ihr hier weitere Informationen.


[1] https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/hochschulrektorenkonferenz-kultusministerkonferenz-und-vg-wort-entwickeln-gemeinsame-loesung-zu-digitalen-semesterapparaten.html

[2] http://www.fzs.de/aktuelles/presse/405626.html

[3] https://youtu.be/fVbGU1TVOxw