Maike Arnold 16. Dezember 2016 - 14:15
Wir warten noch auf die obligatorische Presseerklärung, aber es sieht so aus als würde die Notwendigkeit zur Bereinigung von moodle-, TUCaN- und mahara-Kursen vorerst entfallen. Die AG von KMK, HRK und VG Wort ist zu einer ersten Einigung gekommen: "Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen", schreibt Thomas Grünewald, Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium, in einem Brief an die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. [1]
Das Texte müssen nun nicht bis zum Jahresende gelöscht bzw. können wieder eingestellt werden. „Dies ist eine Lösung zum Wohle aller Studierenden und Lehrenden. Nun steht die Entwicklung einer dauerhaften Regelung der Vergütung im Hochschulbereich an“, sagte der Siegener Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart, der als HRK-Vizepräsident an den Verhandlungen beteiligt war. [2]
[1] https://www.uni-due.de/ub/files/docs/digitale_semesterapparate_nutzung_52a_UrhG.pdf
[2] https://www.uni-siegen.de/start/news/oeffentlichkeit/736379.html
Weitere Meldungen zum Thema:
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/streit-um-urheberrecht-universitaeten-und-vg-wort-einigen-sich-a-1126172.html
https://netzpolitik.org/2016/arbeitsgruppe-von-hochschulrektorenkonferenz-kultusministerkonferenz-und-vg-wort-soll-digitale-semesterapparate-retten/