Denis Basaritsch 23. Februar 2017 - 13:28
Du hast Bafög beantragt?
Du hast alle angeforderten Unterlagen dem Amt vorgelegt?
Du wartest immer noch auf einen Bescheid und das seit Monaten?
Du überbrückst die Bearbeitungszeit mit Angespartem, leihst dir Geld oder hast sogar einen Studienkredit aufgenommen?
Vielleicht käme eine Untätigkeitsklage gegen das Amt für Ausbildungsförderung (auch Bafög-Amt genannt) in Frage? In der Regel sollten Behörden, nach dem alle erforderlichen Sachen eingegangen sind, Anträge in angemessener Zeit erledigen. Die Rechtsprechung geht hierbei meistens von höchstens drei Monaten Bearbeitungszeit aus. Danach kann eine Untätigkeitsklage Sinn machen.
Was ist eine Untätigkeitsklage?
Die Untätigkeitsklage ermöglicht den Bürger*innen sich gegen zu lange Wartezeiten bei Verwaltungsakten (bspw. Bafög-Bescheid, Wohngeldbescheid, Widersprüche an die Prüfungskommission) zur Wehr zu setzen. Damit soll verhindert werden, dass die Verwaltung (hier bspw. das Amt für Ausbildungsförderung) Klagen der Bürger*innen durch langes Warten verhindern bzw. verzögern kann.
Alternativ kann man der Behörde nach gut drei Monaten mal deutlich in einem Schreiben mitteilen, dass man eine Untätigkeitsklage anstrebt, sollte der Antrag nicht endlich bearbeitet werden. Erfahrungsgemäß sputen sich dann die Sachbearbeiter*innen und die Sache ist erfolgreich erledigt.
Ihr habt Fragen oder Probleme mit dem Bafög?. Dann kommt zu uns in die Bafög- und Sozialberatung des AStA! Wir versuchen euch zu helfen oder ggf. die richtigen Anlaufstellen zu finden. Mehr Infos unter https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/beratung
Disclaimer:
Die oben genannten Infos sind als einführende Informationen gedacht, ersetzen daher keine anwaltliche Beratung. Sie erheben weder den Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Rechtsverbindlichkeit. Haftungs- und Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.Bei weiteren Fragen zur Untätigkeitsklage empfehlen wir stets eine*n Anwält*in zu konsultieren. Hierbei hast du bspw. die Möglichkeit eine kostenlose anwaltliche Erstberatung bei uns im AStA zu erhalten.