Denis Basaritsch 16. Oktober 2017 - 8:57
Das ab 2018 vom Land Hessen an Angestellte und Beamt*innen vergebene Landesticket, welches auch einige Promotionsstudierende an der TU Darmstadt erhalten, und eine Freifahrtberechtigung für den ÖPNV in Hessen beinhaltet, ist derzeit kein Semesterticket-Rückerstattungsgrund!
Die Rückerstattungsgründe werden mit dem RMV vertraglich festgehalten und ebenfalls satzungsrechtlich in der Härtefallsatzung der Studierendenschaft der TU Darmstadt geregelt. Da das Landesticket derzeit nicht als Rückersattungsgrund in den Verträgen und in der Satzung aufgenommen ist, ist ein Antrag auf Rückersattung nicht möglich.
Bitte seht von weiteren Anfragen ab. Wir können euch derzeit keine nähere Auskunft darüber geben, ob sich hierzu demnächst etwas ändern wird. Sollte sich etwas ändern, wird dies auf unserer Homepage bekannt gegeben.