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Das Super-Wahljahr: Neuwahlen des Präsidenten an der TU Darmstadt

Am 13.02.2013 werden die Wahlen zum Amt des Präsidenten stattfinden. Allein der derzeitige Präsident Herr Prömel steht zur Wahl. Allgemein wird der Kandidat oder die Kandidatin für das Amt von der Universitätsversammlung (UV) gewählt, nach dem er oder si

Was hat das mit mir zu tun?

Der Präsident vertritt die Uni nach außen, ist Dienstvorgesetzter des Personals der Uni und hat damit das Weisungsrecht für alle Professor_innen und Mitarbeiter_innen der TU. (HHG; §38)
Das Präsidium, bestehend aus Präsident, Kanzler und Vizepräsident_innen, ist u.a. zuständig für die Genehmigung jeder Prüfungsordnung ( also allen Studiengängen), entscheidet über die Einführung und Aufhebung von Studiengängen, über die Einrichtung und Aufhebung der Fachbereiche und wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen (HHG; §37). Dein Uni-Alltag ist also geprägt von den Entscheidungen des Präsidenten und des Präsidiums. Außerdem obliegt dem Präsidium die Leitung und damit die Ausrichtung der Universität.
Das und weiteres kannst du auch im Hessischen Hochschulgesetz, im TUD-Gesetz und in der Grundordnung der TU Darmstadt nachlesen. Links sind unten aufgeführt.

Was ist bis jetzt gelaufen?

Leider ist bis jetzt vieles nicht gut gelaufen.

1. Das Verfahren:
Die schlechte Protokollführung und Informationsweitergabe der Findungskommission – bestehend aus dem UV-Vorstand¹, 2 Professoren (und damit auf Hochschulseite nicht mehr paritätisch besetzt) und 6 Personen aus dem Hochschulrat – führte zu einer langen Zeit der Unwissenheit der Studierenden und der gesamten Universitätsversammlung und damit zu berechtigtem Unmut. Die Auswahlkriterien in der Findungskommission sind nicht öffentlich und eine Diskussion darüber fand und findet nicht statt. Die große Bedeutung des Hochschulrates, aber auch das Zwischenschieben einer Findungskommission an sich entstand aus der Perspektive des AStA sowie den studentischen Vertreter_innen der UV einer unberechtigten Befürchtung, die UV könne nicht aus sich heraus geeignete Kandidaten und Kandidatinnen finden, vorschlagen und benennen.
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¹ 4 Personen, je eine aus jeder Statusgruppe- also 1 Prof., 1 WiMi, 1 ATM und 1 Studi

2. Nur ein Kandidat:
Zur Wahl steht nur der derzeitige Präsident Prömel. Nach soll die Findungskommission mehrere Kandidat_innen aufstellen. Die Studierenden sehen sich, wie schon bei der letzten Präsidentschaftswahl, mit dem Druck konfrontiert, keine wirkliche Wahl zu haben! Zu dem ließ die in 1. schon erwähnte Intransparenz lange keine Begründung für diese Entscheidung der Findungskommission zu. Das Ergebnis der Vorselektion wird den Vertreter*innen der Universitätsversammlung als alternativlos präsentiert.

3. Hochschulrat und Präsident:
Der Hochschulrat, bestehend aus 10 Personen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, wird zur Hälfte auf Vorschlag des Präsidenten vom Senat benannt (HHG §5). Der Wahlvorschlag zum Amt des Präsident bzw. der Präsidentin hingegen wird vom Hochschulrat (nach Beratung mit der Findungskommission) erstellt (TUD-Gesetz §6(3)). Die beiden Position wählen sich also gegenseitig. Schon 2009 wurde dies von den hessischen ASten, so auch vom AStA der TU Darmstadt, kritisiert.

Für was steht Herr Prömel?

"Prömel steht in einigen Bereichen für eine Top-Down Politik nach dem Vorbild der unternehmerischen Hochschule. Demokratische Entscheidungsbildungsprozesse in den akademischen Gremien orientieren sich an den Vorgaben des Präsidiums.", so Philip Krämer, Referent für Hochschulpolitk des AStA.

"Er hat maßgeblich die Verschiebung von Teilen der Grundfinanzierung in das Erfolgsbudget und somit die ungerechte Mittelzuweisungen unter den Hessischen Hochschulen zu verantworten.", kritisiert Martin Wunderlich, Mitglied der Universitätsversammlung.
„Logische Konsequenz der unternehmerischen Prömel-Politik sind „Effizientes Studieren“, Mitarbeiter_innen die ihre Stellen selbst einwerben und Profs, die besonders viel Output generieren. Wir Studierenden wollen ein freies und selbstbestimmtes Studium ohne vorgegebenen Fokus auf Exzellenz und Regelstudienzeit.“ kommentiert Susann Weißheit, hochschulpolitische Referentin des AStAs.

Der AStA befürchtet, dass Prömel die Konkurrenz um Mittelzuweisungen innerhalb der TU Darmstadt und unter den Universitäten weiterhin forcieren wird. Gleichzeitig wird der immense Ausbau der Verwaltung kritisch beobachtet, denn die politische Einflussnahme der Verwaltungsstellen wächst über die der demokratisch gewählten Gremien hinaus.

Wer ist aktuell im Präsidium?

Präsident: Professor Dr. Hans Jürgen Prömel
Kanzler: Dr. Manfred Efinger
Vizepräsident_innen: Professorin Dr. Petra Gehring; Professor Dr.-Ing. Holger Hanselka; Professor Dr.-Ing. Christoph Motzko

Und was ist das jetzt mit den ganzen Ordnungen und Gesetzen?

Also es gibt:
das Hessische Hochschulgesetz (HHG) von 01.01.2010
das Gesetz zur organisatorischen Fortentwicklung der TU Darmstadt (TUD-Gesetz) von 05.12.2004 und
die Grundordnung der TU Darmstadt 05.12.2012

Das HHG ist das für alle hessischen Hochschulen gültige Gesetz. Das TUD-Gesetz ist das Gesetz, welches das HHG speziell für die TU Darmstadt ergänzt. Es lässt Abweichungen vom HHG zu, auf Grund der Autonomie, die die TU Darmstadt genießt. Die Grundordnung der TU Darmstadt ist der Rahmen, den sich die TU Darmstadt selbst gibt und der von der Universitätsversammlung besprochen und abgestimmt wird.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/ki7/page/bshesprod....

http://www.intern.tu-darmstadt.de/media/illustrationen/die_universitaet/...

http://www.tu-darmstadt.de/media/dezernat_ii/ordnungen/grundordnung_2012...

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