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Pressemitteilung zur Debatte um die "Homo-Ehe"

Nachruf einer Debatte oder Deutschland in der Warteschleife für die Homo-Ehe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19. Februar 2013 das Verbot der Sukzessivadoption für die eingetragene Lebenspartnerschaft einstimmig für verfassungswidrig erklärt hat und damit einmal mehr die Rechte der gleichgeschlechtlichen „Ehe“-Paare stärkte (vorher z.B. im Erbrecht, Stiefkindadoption), entbrannte selbst in der CDU/CSU eine Debatte um die Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wie lange braucht die Union um sich auch auf diesem Feld von ihren konservativen Positionen zu verabschieden oder müssen erst weitere Ohrfeigen aus Karlsruhe dafür Sorge tragen, dass eine Gleichstellung alternativlos wird?

Als selbst Wolfgang Schäuble in seinem Ministerium die Kosten für das Ehegattensplitting nachrechnen ließ, schien die Union auf den Kurs des 21. Jahrhunderts geraten zu sein. Es scheint, dass Deutschland insgesamt offener für andere Familienmodelle geworden ist. Doch die ewig Gestrigen treiben die selbsternannte Volkspartei vor sich her und beschwören das einzig verbliebene Alleinstellungsmerkmal der CDU. Sie ist die einzige Partei im Bundestag, die sich für eine Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften öffentlich einsetzt. Allen ernstes führen die vermeintlichen Verfechter der Mehrheit in der Union Argumente ins Feld, wie die Gefährdung des Fortbestandes der Gesellschaft und relativieren den Bedarf an rechtlicher Gleichstellung von Homo-Ehen als so genanntes „Rechtsrandgebiet“. Einer Privilegierung der klassischen Ehe gegenüber Lebenspartnerschaften, oder in deutlicheren Worten, einer Ungleichbehandlung aufgrund des gleichgeschlechtlichen Hintergrundes können die Verfassungsrichter in Karlsruhe nicht mehr weiter tolerieren.
Es bahnt sich das an, was in unseren Nachbarländern schon längst Realität ist. Die vollständige Gleichstellung der Ehe mit der „Homo-Ehe“. Doch bis dies geschieht, ist die Realität hierzulande die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Die Verzögerungstaktik der Union bringt ihr vor allem Zeit – doch ist sie zugleich Lebenszeit, die den Betroffenen nicht zurückgegeben werden kann.

„Die Instrumentalisierung der Gleichstellung der so genannten ‚Homo-Ehe‘, um offenbar einer konservativen Wählerschaft zuvorzukommen, ist nur ein Versuch mit Argumenten von vorgestern. Vielen ist nicht einmal bewusst, dass eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft heute noch benachteiligt wird. Parteipolitische Erwägungen dürfen hier keine Rolle mehr spielen. Hier geht es um Menschen und deren universelle Würde in unserer Gesellschaft und um die Frage, ob wir uns mit Respekt begegnen wollen“, sagt Ioannis Karathanasis, Queer Referent im AStA der TU Darmstadt.

„Erst zu handeln, wenn es alternativlos geworden ist, bleibt wohl auch in der Frage nach Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft der Kurs der Merkel-Partei. Eine so genannte „bürgerliche“ Partei darf einer Minderheit nicht die verfassungsrechtlich zugesicherten Grundrechte absprechen – diese gelten für jede BürgerIn und werden zurecht vom Bundesverfassungsgericht gewahrt“, ergänzt Jan Büssers, ebenfalls Queer Referent im AStA der TU Darmstadt.

Daher bekennt sich der AStA der TU Darmstadt, anlässlich der öffentlichen Debatte über die Gleichstellung der so genannten „Homo-Ehe“ für eine vollständige und sofortige rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft gegenüber der klassischen Ehe – in letzter Konsequenz also einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Im Interesse der Studierendenschaft setzen wir uns für den Abbau von Diskriminierungen in Gesellschaft und Staat ein, um die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu fördern.

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