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Hochschulzugang

1. Rechtliche Grundlagen

Artikel 12(1) des Grundgesetzes besagt[1]:

    Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Zulassungsbeschränkungen widersprechen offensichtlich diesem Recht. Laut Urteil des Verfassungsgerichts von 1972 (“Numerus-Clausus-Urteil”[2]) sind Zugangsbeschränkungen wie der numerus clausus nur zur Verwaltung eines Mangels an Ausbildungskapazitäten verfassungsgemäß.

Da viele Studiengänge – insbesondere die “beliebten” Studiengängen wie Psychologie und Medizin – seit Jahrzehnten flächendeckend zugangsbeschränkt sind, kann jedoch kaum von einer akuten Mangelverwaltung gesprochen werden.

2. Aktuelle Situation

Derzeit gibt es verschiedene Methoden, um den Hochschulzugang einzuschränken. Die erste Hürde für alle Studieninteressierten ist der Nachweis einer „Hochschulzugangsberechtigung“ (HZB) in Form eines geeigneten Schulabschlusszeugnisses. Für die meisten universitären Studiengänge wird die „Allgemeine Hochschulreife“ (Abitur) benötigt. Doch dadurch ist ein Studienplatz noch nicht gesichert.

Für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie findet ein zentrales Zulassungsverfahren durch die Stiftung für Hochschulzulassung (früher: ZVS) statt.[3]

Zusätzlich waren im Wintersemester 2010/11 rund 51% aller grundständigen Studiengänge örtlich zulassungsbeschränkt („numerus clausus“, n.c.).[4] Weitere Selektionsverfahren wie Eignungstests und Prüfungsgespräche finden verbreitet Anwendung. Praktika und Fremdsprachenkenntnisse können vorausgesetzt werden. Neben dem ohnehin schon kaum vergleichbaren Abi-Schnitt werden Noten einzelner Fächer höher Gewichtet. So entscheidet unter Umständen eine einzelne Note über den Hochschulzugang.

Mit Einführung des Bachelor-Master-Systems wurde eine weitere Zulassungshürde geschaffen. Bachelor-AbsolventInnen haben keinen Anspruch auf einen weiterführenden Master-Studienplatz. Oft werden nur die Studierenden mit den besten Abschlussnoten für einen weiterführenden Studiengang zugelassen, und das, obwohl in vielen Fächern ein Bachelor-Abschluss nur auf dem Papier ein tatsächlich berufsqualifizierender Abschluss ist. [5]

Trotzdem werden bundesweit jährlich bis zu 20.000 zulassungsbeschränkte Studienplätze nicht vergeben. Der Grund dafür sind Mehrfachbewerbungen der Studieninteressierten an den einzelnen Hochschulen, durch die Unsicherheit des Studienplatzes. Eine zentrale Anmeldung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Portal „Hochschulstart“ wurde wegen technischer Probleme zum Wintersemester 2011/12 erneut verschoben. Aktuell sind 47 der rund 170 dafür infrage kommenden Hochschulen am Pilotprojekt beteiligt, die TU Darmstadt nicht. [6] [7]

 

3. Situation an der TU Darmstadt

Es werden verschiedene Zulassungsverfahren genutzt. [8]

Der numerus clausus kommt bei 27 der 53 Bachelorstudiengänge der TU Darmstadt (ink. Lehramt) zur Anwendung. Die Notenhürden am Ende des Verfahrens findet man versteckt auf der TU Seite. [8a] Mit einem Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Studiengänge versehen:

  • Maschinenbau-Mechanical and Process Engineering (Bachelor)
  • BME-Molekulare Biotechnologie (Bachelor und Master)
  • Chemie (Bachelor)
  • Mathematik (Bachelor und Lehramt an Gymnasien)
  • Technische Biologie (Master)

Du willst einen dieser Studiengänge studieren und das Gespräch lief nicht gut oder der Abi-Schnitt reicht nicht? Komm im AStA Büro vorbei oder melde dich per Mail, wir schauen was wir machen können. Die EFVs dürfen nur für die Prüfung der zusätzlichen Begabungen genutzt werden, wie das beherrschen eines Musikinstumentes. Sie werden allerdings flächendeckend nicht derart eingesetzt. [8b]

Mit einem Senatsbeschluss hat die TU sich eine Masterplatz-Garantie gegeben und konkretisiert damit die Vereinbarung der TU9, die den Master zum Regelabschluss erklärt haben. [9] Die TU-Bachelor-Abschlüsse werden als formale Zulassungsvoraussetzung der konsekutiven Master-Studiengänge definiert und so die Zulassung direkt erlangt. Externe BewerberInnen müssen einen "Abschluss eines äquivalenten Studiums" oder entsprechende Kriterien darlegen.

Als Alternativen zu den Hürden der Studien-Zulassung werden an der TU Darmstadt Regulationsmechanismen im ersten Studienjahr diskutiert und angewandt. Im Pilotprojekt werden "Online-Selfe-Assessements", kurz OSA, ausprobiert. Hier ist das Ziel vor allem die Darstellung des Studienalltags und damit die Unterstützung der BewerberInnen bei ihrer Studien-Orientierung. 

 

4. Position des AStAs

  • Ziel muss sein:
    • freier Zugang zu Bildung
    • Ablehnung jeglicher Art von Zulassungsbeschänkungen zum universitären Studium

Du interessierst dich für das Thema Hochschulzugang? Dann wende Dich an die hochschulpolitischen ReferentInnen.

Quellen und Link-Liste

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

[2] http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033303.html

[3] http://www.hochschulstart.de/

[4] Deutscher Bundestag: Drucksache 17/5475, 12.04.2011

[5] http://www.spiegel.de/unispiegel/jobund … 63,00.html

[6] http://taz.de/Einschreibesoftware-an-Un … en/!85436/

[7] http://www.hochschulstart.de/index.php?id=3778

[8] Zulassungsverfahren der TU Darmstadt

[8a] Notenhürden der NC-Fächer nach Abschluss des Verfahrens WiSe12/13 und WiSe11/12

[8b] Beispiel für erfolgreiche Klage gegen Eignungsverfahren an Universitäten                   http://www.moeller-meinecke.de/?show=buAN

[9] http://www.tu9.de/projects/1518.php