Tim Steinhaus 13. Februar 2015 - 13:36
"Die Fahrscheine, bitte". Wer kennt diese Aufforderung zum Vorzeigen eines gültigen Fahrscheins in Verkehrsmitteln des ÖPNV nicht? Für uns Studis eigentlich kein Grund zur Sorge, ist im Studierendenausweis doch ein ÖPNV-Ticket für den RMV enthalten. Genau dieser Umstand kann aber auch zum Verhängnis werden. Besteht nämlich ein Verdacht auf Fälschung des Semestertickets, wird womöglich der Studierendenausweis eingezogen. Wie kann ich mich in einer solchen Situation verhalten, was sind meine Rechte? Hierzu ein paar Informationen.
Kontrolle
Bei einer normalen Kontrolle ist euer Semesterticket nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig. Solltet ihr einen solchen nicht dabei haben, kann das Ticket eingezogen werden (§7 Abs. 2 RMV Beförderungsbedingungen)!
Ausweis vergessen
In diesem Fall ist der RMV berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7 € zu erheben (§8 Abs. 5 RMV-BefBed). Euren Fahrschein müsst ihr innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen vorzeigen, weil sonst ein erhöhtes Beförderungsentgeld von 40€ erhoben wird. Bei der HEAG mobilo ist dies zum Beispiel das HEAG Kundenzentrum am Luisenplatz.
Einzug
Der Studierendenausweis ist euer Eigentum! Auf ihm ist zusätzlich ein ÖPNV-Fahrschein abgedruckt. Laut §8 Abs. 1 BefBedV und §7 Abs. 1 der Beförderungsbedingungen des RMV dürfen ungültige Fahrscheine eingezogen werden. Da euer Semesterticket aber Teil eines Ausweises ist, handelt es sich beim Einzug zumindest um eine rechtliche Grauzone. Ein entsprechendes Gutachten liegt den hessischen ASten vor. Das Gesagte gilt insbesondere für den Verdachtsfall, denn es dürfen ja nur ungültige Fahrscheine eingezogen werden. Tipps:
- Freundlich bleiben
- Ausweis nicht aus der Hand geben, nur vorzeigen!
- Darauf hinweisen, dass es sich um einen Ausweis handelt, der euer Eigentum ist und den ihr für euer Studium benötigt
- Versuchen, mit dem Personalausweis den Verdacht der Fälschung zu zerstreuen
- Studierendenausweis ggf. nur der Bundespolizei aushängigen
Achtung: Lasst euch im Falle einer problematischen Kontrolle immer einen Nachweis ausstellen, auf dem unter anderem auch eine Fallnummer steht. Notiert euch ggf. auch den Namen der kontrollierenden Person.
Leider stellen wir fest, dass Ticketeinzüge fast ausschließlich internationale Studierenden treffen. Diese Diskriminierung ist für uns inakzeptabel. Hinzu kommt, dass sich Studierende, deren Muttersprache eine andere als die Deutsche ist, unter Umständen nur schwer gegen eine ungerechte und inkorrekte Behandlung wehren können. Wir appellieren deshalb an eure Solidarität und rufen euch zur Hilfe auf, solltet ihr Zeuge eines solchen Vorfalls werden.
Hilfe
Bitte meldet uns diesbezüglich Vorfälle jeglicher Art. Nur so können wir die Ausmaße abschätzen und entsprechende Änderungen bewirken.
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