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AStA der TU Darmstadt legt Rechtsgutachten vor: Studienbeiträge sind mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar

Pressemitteilung des AStA der TU Darmstadt vom 28.09.2006

Der AStA der TU Darmstadt stellte am 28. September ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Thilo Ramm vor, das sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen befasst.
Das Gutachten wurde vom AStA der TU Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Landes-ASten-Konferenz (LAK) in Auftrag gegeben und kommt zu dem Schluss, dass Studienbeiträge mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar sind. Weiterhin ließ der AStA in dem Rechtsgutachten prüfen, welche Mittel gegen das Studienbeitragsgesetz ergriffen werden können.

„Dass die CDU-Landesregierung mit der geplanten Einführung allgemeiner Studiengebühren willentlich und wissentlich Verfassungsbruch begeht ist nach wie vor offensichtlich“, so Felix Klebe vom AStA der TU Darmstadt.

Das Gutachten wurde vom AStA in einem „Schwarzbuch Verfassungsbruch“ veröffentlicht, um vor der möglichen Verabschiedung eines Studienbeitragsgesetzes im Hessischen Landtag, Anfang Oktober, nochmals den Rahmen darzustellen in dem die CDU sich mit ihrem Vorhaben bewegt. „Die Hessische Landesregierung nimmt den Bruch der Hessischen Verfassung billigend und wissentlich in Kauf“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt. „Wir fordern alle Landtagsabgeordneten auf, diesem Treiben ein Ende zu bereiten und den Gesetzentwurf abzulehnen.“.

„Dass die CDU in Hessen vor Lügereien und Betrügereien nicht zurückschreckt, hat sie in der Vergangenheit schon unter Beweis gestellt. Dass sie selbst vor der Landesverfassung keinen Respekt hat, kann nicht weiter überraschen, schließlich haben wir es mit einer Bande von Geldwäschern zu tun“, so Decristan. Erstaunt sei man aber doch, dass unter den 56 Abgeordneten der CDU, niemand den Mut habe das auszusprechen, was alle wüssten: „Wer den Unsinn fortführen will, in Hessen Studiengebühren einzuführen, muss die Bürgerinnen und Bürger zunächst bitten die Hessische Verfassung zu ändern“, so Klebe. Dies könne nun jeder schwarz auf weiß nachlesen.

„Wir sehen uns hier in der Pflicht „brutalstmögliche Aufklärung“ der Bürgerinnen und Bürger Hessens zu betreiben, um die Lügen der Hessen- CDU von Sozialverträglichkeit und Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren klarzustellen“, erklärt Decristan den Hintergrund der veröffentlichten Broschüre.

Dass die Bemühungen der Studierendenvertreter in der Vergangenheit als Aktionen einer „Spaßguerilla“ dargestellt wurden, macht deutlich wie die Befürworter der Studiengebühren mit jeglicher Kritik umgehen. „Wir hoffen mit dem Schwarzbuch Verfassungsbruch die Ernsthaftigkeit unserer Bemühungen abermals klar zu machen, es handelt sich hierbei nämlich nicht um Banalitäten, sondern um einen klaren Bruch der Verfassung, von Politik und Wirtschaft legitimiert“, so Decristan.

Neben der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens gibt das „Schwarzbuch Verfassungsbruch“einen Überblick über die Historie des „auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmens“ der hessischen CDU. Der Schriftverkehr des AStA der TUD mit Polizeipräsidenten, Landtagsabgeordneten und HochschulpräsidentInnen ist dort dokumentiert, in dem die Verantwortlichen ermahnt werden sich für den Schutz der Verfassung einzusetzen. „Bei der Beurteilung des Studienbeitragsgesetzes kommt man nicht um die von uns dargelegten Dokumente und um dieses Gutachten herum,“ so Klebe abschließend.

Das Schwarzbuch kann man unter www.asta.tu-darmstadt.de/schwarzbuch.pdf herunterladen oder über den AStA der TUD beziehen.

News Author: 
AStA TU Darmstadt