Admin 6. Dezember 2006 - 12:49
Studiengebühren: Asta sammelt Unterschriften für Verfassungsklage – Hürden durch kompliziertes Verfahren
Sascha Decristan vom Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) an der Technischen Universität hat in diesen Tagen viel zu tun. Seit die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag Anfang Oktober die Einführung von Studiengebühren beschlossen hat, laufen die Vorbereitungen im Asta-Büro für eine Verfassungsklage auf Hochtouren.
Mindestens 500 Euro sollen Studierende an hessischen Hochschulen ab Wintersemester 2007 zahlen. Ein klarer Verfassungsbruch, findet Anja Willmann vom Jugendbüro des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Südhessen (DGB): „Von dem Gesetz profitieren wieder einmal nur diejenigen, die sowieso genug Geld haben, weil sie sich eine bessere Ausbildung leisten können als der Rest.“ Willmann sieht die Verfassungsklage als den richtigen Weg, um auch in Zukunft finanziell schlechter Gestellten ein Hochschulstudium zu ermöglichen: „Wir haben es politisch versucht, aber der erhoffte Erfolg ist ausgeblieben. Jetzt versuchen wir es juristisch.“
Auch Decristan gibt sich kämpferisch und hofft, mit der Unterschriftenaktion nicht nur Studenten zu aktivieren, sondern auch andere Teile der Gesellschaft zu erreichen. „Wir wollen die Klage nicht nur als Studierende durchziehen. Das geht die ganze Gesellschaft an.“ In Artikel 59 der Hessischen Verfassung ist zwar von einem „angemessenen Schulgeld“ die Rede. Die Gesetzgeber haben dies aber nur dann vorgesehen, „wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtiger es gestatten“. Gleiches gilt auch für Studierende.
Als besonders benachteiligt sieht Bianca Hildebrand, stellvertretende Klagebevollmächtigte, die Frauen an. Wegen geringerer Löhne sei ihre wirtschaftliche Lage durch die Einführung von Studiengebühren ungleich schwieriger: „Wir haben eine Verfassung, die sagt, dass Männer und Frauen gleiche Chancen haben sollen. Dieses Gesetz benachteiligt aber eindeutig die Frauen.“ Das Beispiel Australien zeige, so Hildebrand weiter, welche Auswirkungen Studiengebühren haben: Dort benötige ein Mann 15 Jahre, um den Schuldenberg nach einem Studium abzutragen, Frauen dagegen bis zu 50 Jahre.
Um eine Verfassungsklage auf den Weg zu bringen, muss mindestens ein Prozent der Wahlberechtigten in Hessen gegen das Gesetz stimmen. Dazu sind 43 308 Unterschriften notwendig. „Bei allein 200 000 Studenten sollte das theoretisch ein Leichtes sein“, sagt Decristan.
Da jedoch jede einzelne Unterschrift durch ein spezielles Formular amtlich bestätigt werden muss, könnte die Unterschriftensammlung zur Zitterpartie werden. Das komplizierte Verfahren, so befürchtet auch der Asta, könnte auf potenzielle Unterstützer der Aktion abschreckend wirken. Trotzdem gibt sich Decristan zuversichtlich: „Ich bin mir sicher, dass wir an dieser Hürde nicht scheitern werden.“