Admin 22. Dezember 2006 - 15:44
Die Polizei hat im Zusammenhang mit der „Weihnachtsdemonstration gegen die Studiengebühren“ am Mittwoch in der Innenstadt (wir berichteten) ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Die Demonstration war im Vorfeld unter Auflagen genehmigt worden. Mehrere Auflagen seien aber nicht beachtet worden, heißt es dazu im Polizeibericht. So war den Teilnehmern nicht gestattet worden, den Gleiskörper der Straßenbahn und auch nicht die stadteinwärts führende Fahrbahn der Rheinstraße als Demonstrationsweg zu nutzen. Der Veranstalter war darüber hinaus auch nicht in der Lage, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken und die Einhaltung der Auflagen zu gewährleisten, da nicht genügend Ordner eingesetzt wurden.
Nach einer Abschlusskundgebung am Steubenplatz war die Veranstaltung um 17.22 Uhr vom Veranstalter über Megaphon offiziell beendet worden. Die Aktionen danach standen damit nicht mehr unter dem Schutz des Versammlungsrechts. Sie sind nach Ansicht der Polizei auch nicht als „Spontandemonstration“ zu werten.
Etwa hundert Personen zogen aus der Versammlung ab und weiter durch die Innenstadt. Sie versuchten zum Weihnachtsmarkt zu gelangen, was Polizisten verhinderten. In der Bismarckstraße hatten Teilnehmer der Demonstration Müllcontainer, Teile einer Baustellenabsicherung und Sperrmüll auf die Straße gezogen.
Die Einsatzkräfte der Polizei nahmen letztlich 69 Personen in der Innenstadt fest, um deren Personalien festzustellen und Platzverweise gegen sie auszusprechen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch einzuleiten ist.
Darüber hinaus werden – nach Angaben der Polizei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft – Vorwürfe gegen die Polizei im Zusammenhang mit einem im Internet durch den Allgemeinen Studentenausschuss Darmstadt veröffentlichten Bericht und einer Medienanfrage umfassend geprüft.