Seit dem 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Hierbei gibt es Verbesserungen für Bürger*innen, von denen auch Studierende profitieren.
Ein kurzer Überblick über die wohl wichtigsten Änderungen:
1. Neuerung:
"Die Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger ist rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.