AStA der TU Darmstadt zweifelt Rechtsgutachten zu Studiengebühren in Hessen an
Admin 31. Oktober 2006 - 13:49
Studiengebühren für das Erststudium seien insbesondere dann ohne Verfassungsänderung möglich, wenn die Studierenden hierfür ein Darlehen erhielten, das sie erst zurückzahlen müssten, wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügten, urteilt das Rechtsgutachten das die hessische Landesregierung nun veröffentlichte.