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Viele Studierende jobben nach dem Studium. Sehr beliebt sind sogenannte Mini-Jobs oder auch geringfügige Beschäftigung genannt, die eine Verdienstobergrenze von 450€ im Monat nicht übersteigt. Neben dem Mini-Job gibt es auch den sogenannten Midi-Job. Midi-Jober*innen sind all Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01€ bis maximal 1300€ verdienen. Seit dem 01.07.2019 gilt nämlich die neue Verdienstobergrenze von 1300€. Die frühere Regelung erlaubte maximal Einkünfte von 850€ - alles darüber galt dann früher nicht mehr als Midi-Job.

Das Klima wartet nicht auf Deinen Abschluss!
Am Montag, 15. Juli 2019 findet ab 19:00 Uhr im Audimax in S1|01 A1 eine studentische Vollversammlung statt. Unter dem Titel Das Klima wartet nicht auf Deinen Abschluss! diskutieren und beschließen wir Forderungen an die TU Darmstadt. Kernpunkte werden sein:

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Das Referat für Antidiskriminierung stellt sich vor:

Seit Jahren erreichen den AStA immer wieder Fälle, in denen Studierende von Diskriminierung betroffen sind. Maike und Adriana vom AStA der TU Darmstadt haben bereits viele von Diskriminierung betroffene Studierende unterstützt und beraten. Um dieses Angebot sichtbarer zu machen, gibt es ab jetzt die Möglichkeit, das Antidiskriminierungsreferat über eine gemeinsame Mailadresse oder ein Kontaktformular zu erreichen. Weiter Infos findet ihr hier.

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Der Mittelbau an der TU Darmstadt macht gerade einen Anlauf für die Entfristung und für bessere Arbeitsverhältnisse zu kämpfen.

"Viele junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind an den Hochschulen mit prekären Arbeitsverhältnissen und unsicheren Zukunftsaussichten konfrontiert. Im Jahr 2017 hatten laut Zahlen des Statistischen Landesamts 86 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an hessischen Hochschulen befristete Verträge.

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