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Mobilität

Das Engagement des AStA im Bereich der Mobilität ist vielschichtig. An erster Stelle steht der Leitgedanke, die Mobilitätsbedürfnisse der Studierenden mit der damit verbundenen Nachhaltigkeit im ökologischen, sozialen und ökonomischen Sinne zu erfüllen.

Daraus ergeben sich verschiedene Aufgaben und Aktivitäten, wie z.B.

Kontaktadresse:

Trotz Verlängerung des Sommersemesters um einen Monat gilt das Semesterticket SS20 nur bis zum 30.9! 
Das betrifft nur Studierende, welche zum Wintersemester nicht mehr immatrikuliert sind und daher keinen neuen Studierendenausweis erhalten haben.

Willkommen zum zweiten Teil unserer Serie zum Studieneinstieg. Heute dreht sich alles um das Thema Mobilität. Denn wusstest du, dass du mit deinem Semesterticket nicht nur die Busse und Bahnen in Darmstadt nutzen kannst, sondern auch die Call a Bike Fahrräder der Deutschen Bahn?! Und das ist noch nicht alles was euch die Kooperationen des AStA bieten können.

Semesterticket

Der AStA der TU Darmstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt  eine*n Referent*in für Mobilität.


Das Semesterticket muss im ÖPNV immer in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) erkennt als Lichtbildausweise von Studierenden der TU Darmstadt sowohl den Personalausweis, als auch den Internationalen Studierendenausweis an.
An der TU Darmstadt ist es nun für Trans*personen möglich, den Name und/oder Geschlechtseintrag in TUCaN und auf dem Studierendenausweis schon vor der Amtlich-Werdung zu ändern.

Radverkehr endlich richtig fördern

AStA unterstützt Radentscheid Darmstadt

 

Das Landes-Ticket Hessen wurde als Grund für die Rückerstattung des Semestertickets aufgenommen. Ab dem Sommersemester 2018 ist es möglich regulär einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags zu stellen.

Ab sofort ist es wieder möglich im AStA-Büro Parktickets für die Monate Oktober, November und Dezember zu kaufen. Wir bitten um Verständnis für diese Verzögerung.

Das Parkticket lohnt sich ab mehr als sechs (ganzen) Tagen Parken an der Lichtwiese.
Mehr Infos zum AStA-Parkticket findet ihr hier: https://www.asta.tu-darmstadt.de/asta/de/angebote/parkticket

Das ab 2018 vom Land Hessen an Angestellte und Beamt*innen vergebene Landesticket, welches auch einige Promotionsstudierende an der TU Darmstadt erhalten, und eine Freifahrtberechtigung für den ÖPNV in Hessen beinhaltet, ist derzeit kein Semesterticket-Rückerstattungsgrund!

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