AStA der TU Darmstadt legt Rechtsgutachten vor: Studienbeiträge sind mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar
Admin 30. Oktober 2006 - 14:27
Der AStA der TU Darmstadt stellte am 28. September ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Thilo Ramm vor, das sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen befasst.
Das Gutachten wurde vom AStA der TU Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Landes-ASten-Konferenz (LAK) in Auftrag gegeben und kommt zu dem Schluss, dass Studienbeiträge mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar sind. Weiterhin ließ der AStA in dem Rechtsgutachten prüfen, welche Mittel gegen das Studienbeitragsgesetz ergriffen werden können.