Gemäß der Satzung der Studierendenschaft soll der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) mindestens einmal pro Semester eine Vollversammlung durchführen.
Ziel der Vollversammlung ist es wichtige Probleme der Studierendenschaft zu besprechen. Die Vollversammlung kann auch Anträge beschließen, mit denen sich das Studierendenparlament zu befassen hat.
Meist dienen Vollversammlung zur Vorstellung der neuen AStA-ReferentInnen und zur Verabschiedung von Resolutionen zu verschiedensten Themen. Die Vollversammlung ist eine basisdemokratische Plattform bei der jede und jeder ihre Meinung äußern und mitentscheiden kann.