Gast Feb 10 2016 - 6:42pm
Das Studierendenwerk Darmstadt kümmert sich seit einiger Weile mehr um den Zustand der Wohnheime. Was im ersten Moment positiv klingt schießt so langsam etwas über das Ziel hinaus. So werden mittlerweile auch kleinste Bagatellen den Studierenden in Rechnung gestellt, selbst wenn der/die Verursacher_in nicht ermittelt werden kann. So werden beispielsweise alle Bewohner_innen eines Flures kollektiv in die Haftung für eine verstopfte Dusche genommen.
Dem AStA liegen mehrere entsprechende Rechnungen aus verschiedenen Wohnheimen und mit unterschiedlichen Beträgen vor. In der Regel eine Rechnung, die auf alle Mieter_innen aufgeteilt wird. Die Beträge pro Mieter_in belaufen sich zwischen 1 und 15€ Es handelt sich hier also nicht um einen Einzelfall sondern um ein generelles Problem.
Nach Rücksprache mit einem unserer Rechtsanwälte ergeben sich einige Aspekte die juristisch durchaus zweifelhaft sind:
- Die Beweislastumkehr (Mieter_innen sollen beweisen müssen, dass sie einen Schaden nicht verursacht haben), siehe hier (nur innerhalb der Uni erreichbar)
- Der verursachungsunabhängige Schadensersatz für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen ist nicht möglich, siehe hier (nur innerhalb der Uni erreichbar)
- Insbesondere muss hier beachtet werden, dass im Gegensatz zu einer privaten WG, die Wohnheimbewohner_innen sich ihre Mitbewohner_innen nicht aussuchen können. Sie sollen also für Schäden haften, die im Extremfall völlig fremde Personen verursacht haben.
- Die Berechnung von Reparaturkosten an Mieter_innen ist im Mietrecht nur unter besonderen Bedingungen möglich, die beim Studierendenwerk nicht vorliegen.
- Dass es keine Möglichkeit gab die Schäden selbst zu beseitigen
- Der Aufschlag der Verwaltungskosten des Vermieters
Besonders perfide ist, dass Verlängerungen des Mietvertrags bei offenen Rechnungen versagt werden. Wg. einer ggf. unrechtmäßigen Rechnung von wenigen Euro werden also Studierende auf die Straße gesetzt. Doch in vielen Fällen lohnt es sich zu wehren: Solltet ihr Rechnungen vom Studierendenwerk bekommen, so sollten diese unbedingt geprüft werden. Im Zweifelsfall hilft die kostenlose Rechtsberatung des AStA. Auch bei größeren Rechnungen sollte die Rechtmäßigkeit geprüft werden.
Der Verwaltungsaufwand in der Wohnheimabteilung ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was auch nicht wundert wenn bereits für Beträge von 3€ Rechnungen geschrieben werden. Die für die Verwaltung (Rechnungstellung, Porto, Mahnungen, Rücksprachen, Buchhaltung, …) entstehenden Kosten übersteigen mit ziemlicher Sicherheit den Rechnungsbetrag. Somit zahlen die Studierenden doppelt: für die Reparatur die WG und fürs Schreiben der Rechnung alle.
Zusätzlich beobachten wir eine ständige Verschärfung der Mietbedingungen. So taucht in den Mietbedingungen 2008 nur einmal die Beweislastumkehr auf, in den Mietbedingungen 2015 bereits dreimal. Bedenklich stimmt auch, dass die entsprechenden Urteile zu solchen Klauseln aus den 80er Jahren sind und die Mieter_innen-Rechte seit dem eher gestärkt wurden.
Anfragen des AStA und der studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studierendenwerks waren bisher nicht erfolgreich, man möchte an der Praxis anscheinend bei aller Kritik festhalten.
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