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Umfrage zu studentischen Hilfskräften: Viel Positives, aber auch einiges zu tun

Gemeinsame Mitteilung von Personaldezernat und AStA, identisch veröffentlicht auf der Webseite der TU Darmstadt

Sie erbringen wichtige Dienstleistungen für Studium, Lehre und Forschung – rund 2.900 studentische Hilfskräfte sind an der TU Darmstadt beschäftigt. Und sie sehen, wie eine umfangreiche Befragung zeigt, ihre Arbeitsbedingungen zum weitaus größten Teil positiv. Gleichzeitig liefern sie Impulse für Verbesserungen.

Mehr als vier Fünftel der studentischen Hilfskräfte an der TU Darmstadt sind mit dem Beschäftigungsumfang und der Vertragslaufzeit zufrieden. Gar 95 Prozent bewerten die Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeiten als gut, ein wichtiges Kriterium für die Vereinbarkeit von Studium und Job. Das sind nur einige Ergebnisse der gemeinsam vom Personaldezernat der TU Darmstadt und dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erarbeiteten Befragung der studentischen Hilfskräfte, an der rund 940 an der TU beschäftigte Studierende teilnahmen. 

„Angemessenes“ Tätigkeitsprofil

Knapp drei Viertel von ihnen sind der Ansicht, dass die vertragliche Arbeitszeit für die ihnen übertragenen Aufgaben „angemessen“ sei. 52 Prozent der Studierenden arbeiten laut Befragung zwischen 21 und 40 Stunden im Monat, weitere gut 26 Prozent sind im Umfang von monatlich 11 bis 20 Stunden unter Vertrag. 

Aus den Antworten zu den Aufgabenbereichen ergibt sich ein facettenreiches Bild: Im Kern erbringen die studentischen Hilfskräfte Leistungen, die Studierende im Studium unterstützen – sie leiten Tutorien und Übungen, beraten Kommilitonen und Kommilitoninnen, korrigieren Übungsaufgaben, beaufsichtigen Klausuren, unterstützen bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen. Aber auch in Laboren, Werkstätten und Büros sind sie wertvoll – sie überwachen Experimente und Messgeräte, recherchieren für Forschung und Lehre im Web und in gedruckter Literatur, füttern und pflegen Datenbanken, programmieren und entwickeln Software. 

Gut für den Lebenslauf

Durch Hilfskrafttätigkeiten erhalten Studierende konkrete Einblicke in die Praxis. Bild: Katrin Binner

Grund Nummer eins, einen Vertrag als studentische Hilfskraft zu unterschreiben, ist und bleibt das Geldverdienen. Attraktiv und motivierend für die meisten Befragten ist aber auch, sich Arbeitszeiten relativ frei einteilen und damit gut mit den individuellen Studienanforderungen vereinbaren zu können. 

Rund drei Viertel der Studierenden geben an, dass die Tätigkeit für das Studium förderlich und als positiver Punkt im Lebenslauf hilfreich ist. Mehr als 60 Prozent schätzen, dass ihr Job das Studium nicht in die Länge zieht. Ebenso vielen ist es wichtig, im Lehr- und Forschungsumfeld zu arbeiten und konkrete Einblicke in die Praxis zu erhalten. 87 Prozent antworteten, die ihnen dabei vermittelten Fähigkeiten seien wichtig. 

Bei Fragen zu Rechten und Pflichten und zum Beschäftigungsverhältnis wenden sind 85 Prozent der Hilfskräfte zuerst an direkte Vorgesetzte oder an administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team im Fachbereich bzw. Institut. Allerdings fühlen sich studentische Hilfskräfte nicht durchweg informiert, wenn es um ihre Rechte und Pflichten, um die Gepflogenheiten bei Urlaub, Krankheit oder Mehrarbeit geht: Lediglich ein Fünftel der Befragten gab an, den offiziellen Leitfaden der TU Darmstadt für die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte zu kennen oder bei der Einstellung auf ihn aufmerksam gemacht worden zu sein. 

Vergütung transparenter regeln 

Wenngleich sich eine deutliche Mehrheit mit der Vergütung (9,50 € bzw. 11,50€) zufrieden zeigt, so liefert die Befragung auch kritische Hinweise: Die unterschiedliche Bezahlung folge teilweise keinen transparenten Regeln, die Begründungen dafür fielen in den dezentralen Organisationseinheiten oft widersprüchlich aus. Ferner wird moniert, dass studentische Hilfskräfte in der Regel maximal vier Jahre lang beschäftigt werden sollen.

„Die Befragung liefert uns wertvolle Hinweise zur Zufriedenheit der studentischen Hilfskräfte mit Inhalt und Ausgestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse“, sagt Personaldezernent Stefan Weisenseel. „Sehr erfreulich, gut und aufschlussreich“, so lautet sein Fazit der Befragung. Die überwiegende Resonanz sei positiv und es bestehe eine hohe Zufriedenheit mit dem Beschäftigungsumfang und der flexiblen Vereinbarkeit mit dem Studium, so Weisenseel. Erfreulich sei, dass der Einsatz der studentischen Hilfskräfte in Bereichen erfolge, die Studium und Lehre unterstützen und den Studierenden damit einen weiteren Einblick in den Universitätsalltag und eine Weiterqualifikation ermögliche.

Interpretation des AStA

Kritischer liest der AStA einige der Befunde: So würden 31 Prozent der Verträge mit einer Beschäftigungsdauer unter drei Monaten abgeschlossen, was nicht als sichere Beschäftigung gelten könne. Das Land habe in dieser Frage reagiert und sehe im novellierten Hochschulgesetz eine Mindestdauer von sechs Monaten vor. In vielen Fällen, so der AStA, sei die Befristung beispielsweise unnötig: Stellen in einer Bibliothek oder der Forschung seien beispielsweise nicht an Semester gebunden.

Spannend ist für AStA-Referent David Kreitschmann die Übersicht über die Tätigkeiten der studentischen Beschäftigten: „Es gibt durchaus beeindruckende Tätigkeiten, denen die Bezeichnung als „Hilfskraft“ eigentlich nicht gerecht wird. Sei es in der Forschung oder Entwicklung, oder auch Bürotätigkeiten mit hoher Eigenständigkeit. Allerdings gibt es auch die Stellen, wo die gesetzliche Forderung nach der eigenen wissenschaftlichen Weiterbildung sehr kurz kommt.“

Der AStA hinterfragt, warum nur ein geringer Anteil der internationalen Studierenden an der Umfrage (5,7 Prozent aller Antworten) teilnahm – während doch 18,2 Prozent der TU-Studierenden eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben. Eine mögliche Erklärung sei, dass sie weniger Chancen hätten, eine Stelle als studentische Hilfskraft zu bekommen. 

Laut der Umfrage haben sich nur ein Viertel der Hilfskräfte auf eine Stellenausschreibung beworben, die Mehrheit wurde persönlich angesprochen (44 Prozent) oder hat über Mundpropaganda von der freien Stelle erfahren (23 Prozent, Mehrfachnennung möglich). Eine Ausschreibungspflicht, so der AStA, könnte hier zu einer besseren Chancenverteilung beitragen.

Der AStA freut sich über die Bemühungen der TU, die Studierenden über ihre rechtliche Stellung zu informieren, sieht aber dennoch den Bedarf einer echten Interessenvertretung. Nur so könne dauerhaft überprüft werden, ob Veränderungen wirklich dort ankommen, wo die studentischen Hilfskräfte arbeiten und auch ihren Vertrag unterschreiben. Aus der Umfrage ergebe sich etwa, dass zum Teil falsche Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Urlaubsanspruch im Umlauf sind.

Konkreter Handlungsbedarf

Auch Dezernent Weisenseel sieht trotz der positiven Ergebnisse noch Handlungsbedarf: Obwohl sich mehr als 50 Prozent gut über ihre rechtliche Stellung als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen informiert fühlen, reiche das nicht aus. Man wolle stärker darauf hinwirken, dass Stellen für studentische Hilfskräfte öffentlich ausgeschrieben werden. Dies eröffne einem noch größeren Kreis von Studierenden den Zugang zu den Tätigkeiten als studentische Hilfskraft und ermögliche allen einen besseren Überblick über die Angebote. 

Um die Angebote gezielt auch an ausländische Studierende zu adressieren, sollten mehr Ausschreibungen auch in englischer Sprache erfolgen. Außerdem müsse der Leitfaden in der Universität noch bekannter gemacht werden – etwa bei der Einstellung durch Vorgesetzte. Denkbar sei auch, Beschäftigte, die studentische Kolleginnen und Kollegen führen, z.B. durch spezielle Schulungen noch gezielter in dieser Aufgabe zu unterstützen.

feu/AStA