Stephan Voeth Apr 25 2016 - 5:40pm
Am 1.März 2016 ist die Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe an der TU Darmstadt in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es Angehörigen der TU Darmstadt aufzuzeigen, dass sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe an der TU Darmstadt nicht toleriert werden. Zudem soll sie den Betroffenen Informationen liefern, an welche Stellen sie sich wenden können und wie dann weiter verfahren wird. Der AStA begrüßt die Einführung der Richtlinie als wichtigen ersten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Universität.
Die Richtlinie ist in einem zweijährigen Prozess in einer universitätsweiten Arbeitsgruppe unter Beteiligung des AStA entstanden und von Präsidium, Senat und Personalrat der TU Darmstadt verabschiedet worden. Sie stellt eine Selbstverpflichtung der Universität dar, sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe aktiv zu bekämpfen. Dabei umfasst die Richtlinie nicht nur physische Übergriffe, sondern auch verbale und non-verbale sexualisierte Diskriminierungen und Übergriffe. Weiter definiert sie die Pflichten der Universität, die Ansprechpersonen und den Verlauf eines Beschwerdeverfahrens inklusive möglicher Sanktionen. Somit hilft die Richtlinie Betroffenen und ist kein zahnloser Papiertiger. Begleitet wird die Einführung durch die Verankerung des Themas in Weiterbildungsangeboten für Lehrende und die Kampagne "aCHTUNG", die auf Anlaufstellen innerhalb der Universität aufmerksam machen soll.
Die neue Richtlinie beschränkt sich jedoch aus Sicht des AStA zu sehr auf die Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, sogenannten "cis"-Frauen. "Sexualisierte Gewalt betrifft an der TU Darmstadt leider neben Frauen auch Transpersonen und homosexuelle Menschen. Hier greift die Richtlinie aus unserer Sicht zu kurz" sagt Timo Meyer, Queer Referent des AStA.
"Umfassende Richtlinien gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind gerade an der Universität wichtig, denn hier stehen Betroffene häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Täter. Doch sie alleine reichen nicht aus um Diskriminierung zu verhindern. Die Studierendenschaft fordert weiter die Einrichtung von geschützten, sogenannten diskriminierungsfreien Räumen und die Einrichtung von All-Gender-Welcome Toiletten", sagt Johanna Saary, Feminismus Referentin des AStA.
Die Einrichtung diskriminierungsfreier Räume, die als erste Anlaufstelle und Treffpunkte für von Diskriminierung betroffenen Menschen dienen soll, hatte der Kanzler der TU Darmstadt, Dr. Manfred Efinger, zuletzt verweigert, da er diese für nicht notwendig erachtet hatte. Die inhaltliche Konzeption der Richtlinie aber macht deutlich, dass solche Räume dringend notwendig sind und zeigt ein Umdenken von Seiten der Universitätsleitung, das der AStA begrüßt.
Weiterführende Informationen:
Betroffene können sich an der TU Darmstadt vertraulich an folgende Anlaufstellen wenden:
• TU interner Notruf für akute Notfälle: 4444 (im Uninetz)
• Zentrale E-Mail Anlaufstelle
• Bedrohungsmanagement
• Sozial und Konfliktberatung
• Beschwerdemanagement
• Weitere Anlaufstellen: Fachschaften, AStA, Gleichstellungsbeauftragte
Mehr Informationen zur Kampagne „aCHTUNG“
Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Übergriffe