Denis Basaritsch Jul 9 2019 - 10:05am
Viele Studierende jobben nach dem Studium. Sehr beliebt sind sogenannte Mini-Jobs oder auch geringfügige Beschäftigung genannt, die eine Verdienstobergrenze von 450€ im Monat nicht übersteigt. Neben dem Mini-Job gibt es auch den sogenannten Midi-Job. Midi-Jober*innen sind all Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01€ bis maximal 1300€ verdienen. Seit dem 01.07.2019 gilt nämlich die neue Verdienstobergrenze von 1300€. Die frühere Regelung erlaubte maximal Einkünfte von 850€ - alles darüber galt dann früher nicht mehr als Midi-Job.
Eine schöne Zusammenfassung, die auch Auswirkungen auf Sozialversicherungen und Besteuerung erläutert, findet man auf der Seite der Deutschen Studierendenwerke, die die neuen gesetzlichen Änderungen erläutert.