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Das Referat für Soziale Arbeit und Beratung informiert: BAföG-Novelle in Kraft getreten

Liebe Studierende,

heute möchten wir euch kurz über die jüngste BAföG-Novelle, die am 01. August 2019 in Kraft getreten ist, informieren (keine abschließende Aufzählung). Die meisten werden die Änderungen ab dem kommenden Wintersemester spüren, denn die Leistungen wurden etwas angehoben. Darüber hinaus sind folgende wesentliche Änderungen ebenfalls im 26. Änderungsgesetz zum BAföG zu beachten:

  1. Die Bedarfssätze setzen sich ab Wintersemester 19/20 folgendermaßen zusammen:


 

Bedarf und/oder Pauschalen

Ab WS 2019

Ab WS 2020

Grundbedarf 419 €

427 €

Wohnkostenpauschale

325 €

(Bei Eltern lebend nur 55€)

325 €

(Bei Eltern lebend nur 56€)

Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung

109 € (ü30: 189 €)

109 € (ü30: 189 €)
möglicher Höchstsatz

853€

861

 

2. Vermögensfreibeträge der BAföG-Empfänger*innen steigen. Ab Wintersemester 20/21 betragen die Freibeträge 8200€ und für jedes Kind oder Ehepartner*in 2300€.

 

3. Die Freibeträge auf Einkommen der Eltern und/oder Ehepartner*in verändern sich folgendermaßen:

Personengruppe:

WS '19

WS '20 WS '21
Eltern, wenn sie miteinander verheiratet sind

1.835 €

1.890 €

2.000 €
Elternteil / Ehepartner*in 1.225 €

1.260 €

1.330 €
für neu angeheirateten Ehegatten eines leiblichen Elternteils

610 €

630 €

665 €
pro Kind

555 €

570 €

605 €

4. Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich von 130€ auf 150€.

 

Beratungen zum Thema BAföG oder Soziales findet ihr hier: Beratungen

 

Quelle und weitere Informationen: https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php

 

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