Denis Basaritsch Aug 9 2019 - 11:45am
Liebe Studierende,
heute möchten wir euch kurz über die jüngste BAföG-Novelle, die am 01. August 2019 in Kraft getreten ist, informieren (keine abschließende Aufzählung). Die meisten werden die Änderungen ab dem kommenden Wintersemester spüren, denn die Leistungen wurden etwas angehoben. Darüber hinaus sind folgende wesentliche Änderungen ebenfalls im 26. Änderungsgesetz zum BAföG zu beachten:
- Die Bedarfssätze setzen sich ab Wintersemester 19/20 folgendermaßen zusammen:
Bedarf und/oder Pauschalen |
Ab WS 2019 |
Ab WS 2020 |
Grundbedarf | 419 € |
427 € |
Wohnkostenpauschale |
325 € (Bei Eltern lebend nur 55€) |
325 € (Bei Eltern lebend nur 56€) |
Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung |
109 € (ü30: 189 €) |
109 € (ü30: 189 €) |
möglicher Höchstsatz |
853€ |
861 |
2. Vermögensfreibeträge der BAföG-Empfänger*innen steigen. Ab Wintersemester 20/21 betragen die Freibeträge 8200€ und für jedes Kind oder Ehepartner*in 2300€.
3. Die Freibeträge auf Einkommen der Eltern und/oder Ehepartner*in verändern sich folgendermaßen:
Personengruppe: |
WS '19 |
WS '20 | WS '21 |
Eltern, wenn sie miteinander verheiratet sind |
1.835 € |
1.890 € |
2.000 € |
Elternteil / Ehepartner*in | 1.225 € |
1.260 € |
1.330 € |
für neu angeheirateten Ehegatten eines leiblichen Elternteils |
610 € |
630 € |
665 € |
pro Kind |
555 € |
570 € |
605 € |
4. Kinderbetreuungszuschlag erhöht sich von 130€ auf 150€.
Beratungen zum Thema BAföG oder Soziales findet ihr hier: Beratungen
Quelle und weitere Informationen: https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php