Admin Jun 27 2007 - 1:08pm
Mit einer Mitteilung an alle hessischen Universitäten und Fachhochschulen hat das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Vorläufigkeitserklärung erlassen. Im Falle der Unvereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung werden die gezahlten Studiengebühren den Studierenden ohne Antrag zurückerstattet.
„Das ist ein erster Erfolg unserer Verfassungsklage und zeigt, dass das Wissenschaftministerium eine Ahnung hat, was auf sie zukommen wird“, so Sascha Decristan vom AStA der TU Darmstadt.
Den hessischen Studierenden geht der Erlass aber nicht weit genug. Sie fordern die Aussetzung der Gebührenpflicht, bis der Staatsgerichtshof über die Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren in Hessen entschieden hat. „Es ist ein Unding die Bürgerinnen und Bürger in Hessen derart vor den Kopf zu stoßen und ihnen verfassungsfeindliche Gebühren abzuverlangen, die man lieber später zurückgibt, als vorher abzuwarten, ob man sie überhaupt erheben darf“, empört sich Decristan.
Von der Opposition und der Öffentlichkeit wünschen sich die Studierenden ein energisches Einschreiten und die Unterstützung der Forderung nach Gebührenaussetzung. „Wir können nicht verstehen das die Landesregierung weiter an ihrem Verfassungsbruch festhalten will und lieber ein heilloses Gebührenchaos anrichtet, als die Entscheidung über zwei Verfassungsklagen abzuwarten“, so Decristan abschließend.