Admin Aug 21 2007 - 10:17am
Nach der Stellungnahme der Landesanwältin Ute Sacksofsky, die die Verfassungsklage gegen die Erhebung von Studiengebühren nicht nur für „zulässig und begründet“ hält, sondern darüber hinaus in einem eigenen Antrag verlangt, das Gesetz für „nichtig“ zu erklären, fordert der Asta des TU Darmstadt die sofortige Aussetzung der Studiengebühren. Hintergrund für die Verfassungsklage ist Artikel 59 der Hessischen Verfassung, der unentgeltlichen Unterricht auch an Hochschulen vorsieht.
Es sei „so einfach, die berechtigte Kritik anzuerkennen und einfach abzuwarten, wie der Staatsgerichtshof entscheidet“, sagt Sascha Decristan vom Asta. Dem Vernehmen nach werde eine Entscheidung auf jeden Fall noch vor der Landtagswahl im Januar 2008 fallen.
Die Einführung des Studiengebühren – von der Landesregierung ohnehin per Vorläufigkeitserlass unter Vorbehalt gestellt – habe schon „erste katastrophale Konsequenzen“, sagt der Asta-Vertreter. So sei die Zahl der Bewerber aus dem Ausland „dramatisch“ zurückgegangen. „Wir haben deutlich weniger ausländische Bewerber“, bestätigt TU-Sprecher Jörg Feuck, „Ein Trend, den wir in den Zusammenhang mit der Einführung der Studiengebühr stellen.“
Von Dutzenden Anrufen verunsicherter und verängstigter Studenten täglich spricht Asta-Sozialreferent Sebastian Braun. An den verschiedenen hessischen Hochschulen werde überdies die Befreiung besonders begabter Studenten unterschiedlich gehandhabt, klagt Asta-Sprecher Decristan. „Das verstößt unserer Meinung nach gegen den Gleichheitsgrundsatz.“
Sollte die CDU sich weigern, die Gebühren bis zum Gerichtsentscheid auszusetzen, befürchtet der Asta einen „enormen Schaden für den Hochschulstandort Hessen“, sinkende Studentenzahlen und ein „Desaster für Hochschulen und Land“, wenn die Beiträge zurückgezahlt werden müssten