Admin Aug 29 2007 - 10:21pm
<strong> [Quelle: <a href="http://www.baunetz.de/arch/dbz/dbz-fs.php?object_id=38&area_id=623&id=31... DBZ-Online</a> ]</strong> Im beiliegenden Offenen Brief appellieren die Professoren des Fachbereichs Architektur der TU Darmstadt an die Hessische Landesregierung, den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes der Landesregierung zu revidieren, der bereits in erster Lesung am 4. Juli 2007 im Hessischen Landtag beraten wurde. Dieser sieht als Eintragungsvoraussetzung in ein Berufsregister der Kammer für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ein lediglich 6-semestriges Studium vor.
Die Unterzeichner wünschen zudem, auch für die Fachbereiche Stadtplanung, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur ein 8-semestriges Studium nebst nachfolgender 2-jähriger Praxiszeit als Mindestvoraussetzung der Kammerfähigkeit und damit Berufsfähigkeit für die genannten Berufe vorzusehen. Alles weitere im Wortlaut im anliegenden Brief.