Im Rahmen der Autonomen Tutorien bietet der AStA einen weiteren Workshop an, in dem ihr die vorlesungsfreie Zeit nutzen könnt, um ein Grundverständnis und einen kritischen Begriff unseres modernen Rechts zu entwickeln.
Das „moderne Recht“, wie es sich in Abgrenzung von früheren Formen, wie etwa des mittelalterlichen ständischen Rechts, präsentiert, basiert maßgeblich auf liberalen Prämissen. Wie die frühen liberalen Theoretiker argumentieren, sei das Recht Vorbedingung der Freiheit, da es die (Privat-)Autonomie der Subjekte schützt und beim Verkehr mit anderen die Ansprüche der einzelnen Subjekte mit Zwangsmaßahmen durchzusetzen vermag. Ansprüche einzelner werden also mit der Durchsetzungsmacht verbunden, der Konnex von subjektiven Rechten als Berechtigungen oder Ansprüchen mit der Durchsetzungsgewalt als unauflöslich betrachtet. Nur durch diese Verbindung könnten – wie schließlich in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamiert – Freiheit, Gleichheit und Eigentum gesichert werden.