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Gesellschaft

Wir warten noch auf die obligatorische Presseerklärung, aber es sieht so aus als würde die Notwendigkeit zur Bereinigung von moodle-, TUCaN- und mahara-Kursen vorerst entfallen. Die AG von KMK, HRK und VG Wort ist zu einer ersten Einigung gekommen: "Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen", schreibt Thomas Grünewald, Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium, in einem Brief an die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. [1]

Überraschend gibt es Bewegung zum neuen Rahmenvertrag, der die Nutzung digitaler Lehrmaterialien ab dem 01.01.2017 deutlich einschränken würde. Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort kündigten am 09.12. Die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu digitalen Semesterapparaten an.

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: 

Die Kultusministerkonferenz (KMK), der Bund und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben sich – ohne Einbeziehung der Hochschulen – auf einen neuen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen von wissenschaftlicher Literatur nach §52a UrhG an öffentlichen Hochschulen verständigt. Dieser Paragraph erlaubt die Verbreitung kleiner Teile (bis zu 12% oder 100 Seiten eines Werkes) urheberrechtlich geschützten Materials zur Verwendung im Unterricht, in der Lehre und in der Forschung innerhalb eines abgegrenzten Personenkreises.

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Die Repressalien mit denen mehr als 1000 Wissenschaftler*innen zu kämpfen haben, die den Aufruf: "Wir, die AkademikerInnen und WissenschaftlerInnen dieses Landes, werden nicht Teil dieses Verbrechens sein" der Organisation Barisicin Akademisyenler (AkademikerInnen für den Frieden, ) unterzeichnet haben, sind schockierende Entwicklungen, die als solche benannt werden müssen.

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Den Bericht des TU Kanzlers Efinger über den aktuellen Sanierungsstand am Darmstädter Residenzschloss hat der AStA mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Erst zeitgleich mit der Öffentlichkeit hat der AStA, an den auch die Kulturbetriebe Schlosskeller, Schlossgarten und 603qm angegliedert sind, von der Sperrung des Schloss Durchganges bis 2020 und der voraussichtlichen Schließung des Künstlerkellers erfahren.

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Im aktuellen Semester organisiert der AStA der TU Darmstadt wiede eine Ringvorlesung.

Titel der Reihe: Emanzipation und Identität
- Über das Verhältnis von Universalismus und Partikularismus in der spätbürgerlichen Gesellschaft -

Infos zur Reihe und alle Termine im Überblick...

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Was ist eigentlich Diskriminierung? 
"Diskriminierung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen." (Quelle Wikipedia-Eintag zu Diskriminierung) 
Gerade an dieser sehr grob gefassten Beschreibung ist gut zu erkennen, dass es gar nicht so einfach ist "Diskriminierung" allgemeingültig richtig zu definieren. 

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Die Diskussion über Sexismus an Universitäten und die Möglichkeit sich darüber zu äußern beschäftigt aktuell Studierendenschaften und Gerichte. Nachdem das Frankfurter Oberlandesgericht kürzlich dem AStA der Uni Frankfurt die Veröffentlichung eines Artikels in der Studierendenschaftszeitung untersagt hatte, erklärt sich eine große Gruppe an Studierendenschaften und Initiativen solidarisch und kritisierten das Gericht. So auch der AStA der TU Darmstadt. Sexismus und Gewalt gegen Frauen* an aber auch außerhalb der Universität muss im Rahmen der Aufgaben dieser auch angesprochen werden dürfen. Vor diesem Hintergrund wurden die diskutierten Artikel in zensierter Form erneut veröffentlich.

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