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Hessische Landesregierung wegen Verfassungsbruch angezeigt

Studierendenvertreter reichen beim Staatsgerichtshof Anzeige gegen CDU-Landesregierung ein.

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der TU Darmstadt hat im Auftrag der Landes ASten Konferenz beim Hessischen Staatsgerichtshof Anzeige gegen die CDU-geführte Hessische Landesregierung erstattet. In der Begründung wird der Landesregierung mit der geplanten Einführung von allgemeinen Studiengebühren Verfassungsbruch vorgeworfen.

AStA der TU Darmstadt wirft Corts Bildungsrassismus vor

<strong> Studierendenvertreter kommentieren jüngste Äußerungen des Wissenschaftsministers</strong>

Der AStA der TU Darmstadt sieht sich durch die jüngsten Äußerungen des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in seiner Auffassung bestätigt, dass Udo Corts von den sozialen Belangen der Studierenden und der Bevölkerung im Ganzen „einen Scheißdreck“ versteht.

Staatsgerichtshof weist Anzeige der Studierendenvertretungen zurück

In dem Verfahren der Studentenschaft der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gegen das Land Hessen wegen eines Antrages nach Art. 147 Abs. 2 der hessischen Verfassung (HV) hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen am 12.Juli 2006 beschlossen, diesen Antrag zurückzuweisen.

„Schade, dass ein verfassungswidriges Gesetz erst verabschiedet sein muss, bis man dagegen klagen kann“, kommentiert Sascha Decristan vom AStA die Mitteilung des Staatgerichtshofes.

18. Sozialerhebung des deutschen Studentenwerks

Wie leben die rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland heute? Aus welchen sozialen Schichten kommen sie? Wie finanzieren sie ihr Studium? Wie viele jobben nebenbei, wie viel Zeit wenden sie für das Studium auf? Auf diese Fragen will die neue Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW) Antworten liefern. Die inzwischen 18. Auflage dieser repräsentativen, anonymen Befragung soll ein realistisches Bild der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Studierenden liefern.

AStA der TU Darmstadt legt Rechtsgutachten vor: Studienbeiträge sind mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar

Der AStA der TU Darmstadt stellte am 28. September ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Thilo Ramm vor, das sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen befasst.
Das Gutachten wurde vom AStA der TU Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Landes-ASten-Konferenz (LAK) in Auftrag gegeben und kommt zu dem Schluss, dass Studienbeiträge mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar sind. Weiterhin ließ der AStA in dem Rechtsgutachten prüfen, welche Mittel gegen das Studienbeitragsgesetz ergriffen werden können.

Gemeinsam gegen Studiengebühren

"Ein Bier weniger am Tag und die Studierenden können sich die Studiengebühren problemlos leisten", so verteidigte Udo Corts, Hessischer Wissenschaftsminister der CDU , die Einführung allgemeiner Studiengebühren. Wir wissen zwar nicht was Udo Corts während seiner Studienzeit so alles getrieben hat, aber wir können uns angesichts solcher Äußerungen unseren Teil denken. Unabhängig davon sind wir weiter der Meinung, dass Studiengebühren falsch sind und nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit im Bildungssystem führen werden. Dafür wollen wir weiter arbeiten.

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