Back to top
eule_final_orange.gif


Hallo liebe Ersties,

auch dieses Jahr bietet der AStA wieder einen Owo Helpdesk an. Erreichen könnt ihr uns unter der Telefonnummer: 0152 25364543 .

Alle für's Klima! - Für ein Klima für Alle!

 

Die studentische Vollversammlung und das Studierendenparlament der TU Darmstadt haben mit einer Resolution am 15. und 16.7.2019 (beschlossen am 16.7.2019 im Studierendenparlament) ihre Solidarität mit der FridaysForFuture-Bewegung bekundet. Während in Berlin das Klimakabinett tagt und in New York einer der wichtigsten UN Gipfel des Jahres vorbereitet wird, ruft die FridaysForFuture-Bewegung für den 20.9.2019 zum weltweiten Klimastreik auf. Ohne einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel wird sich die Klimakatastrophe nicht stoppen lassen. Das heißt:

                    

Liebe Studierende,

heute möchten wir euch kurz über die jüngste BAföG-Novelle, die am 01. August 2019 in Kraft getreten ist, informieren (keine abschließende Aufzählung). Die meisten werden die Änderungen ab dem kommenden Wintersemester spüren, denn die Leistungen wurden etwas angehoben. Darüber hinaus sind folgende wesentliche Änderungen ebenfalls im 26. Änderungsgesetz zum BAföG zu beachten:

  1. Die Bedarfssätze setzen sich ab Wintersemester 19/20 folgendermaßen zusammen:


 

|
Teaser Autonome Tutorien WS1819

Im Rahmen der Autonomen Tutorien suchen wir zum Wintersemester wieder Studierende aller Fachbereiche, die gemeinsam mit Kommiliton*innen ein Semester lang einer selbst gewählten wissenschaftlichen Fragestellung nachgehen möchten. Die Tutorien sollen einen Raum für Studierende bieten, sich nicht nur dem Inhalt nach eigene Schwerpunkte zu setzen, sondern auch andere Formen der gemeinsamen Auseinandersetzung mit diesen zu erproben. Als Leiter*in eines Tutoriums kommt dir die Aufgabe zu, dein Thema auszuarbeiten und den Ablauf zu strukturieren.

Viele Studierende jobben nach dem Studium. Sehr beliebt sind sogenannte Mini-Jobs oder auch geringfügige Beschäftigung genannt, die eine Verdienstobergrenze von 450€ im Monat nicht übersteigt. Neben dem Mini-Job gibt es auch den sogenannten Midi-Job. Midi-Jober*innen sind all Beschäftigte, die ein regelmäßiges Einkommen zwischen 450,01€ bis maximal 1300€ verdienen. Seit dem 01.07.2019 gilt nämlich die neue Verdienstobergrenze von 1300€. Die frühere Regelung erlaubte maximal Einkünfte von 850€ - alles darüber galt dann früher nicht mehr als Midi-Job.

Pages

Subscribe to AStA TU Darmstadt RSS