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AStA der TU Darmstadt legt Rechtsgutachten vor: Studienbeiträge sind mit der hessischen Verfassung nicht vereinbar

Der AStA der TU Darmstadt stellte am 28. September ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Thilo Ramm vor, das sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren in Hessen befasst.
Das Gutachten wurde vom AStA der TU Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Landes-ASten-Konferenz (LAK) in Auftrag gegeben und kommt zu dem Schluss, dass Studienbeiträge mit der Hessischen Verfassung nicht vereinbar sind. Weiterhin ließ der AStA in dem Rechtsgutachten prüfen, welche Mittel gegen das Studienbeitragsgesetz ergriffen werden können.

Gemeinsam gegen Studiengebühren

"Ein Bier weniger am Tag und die Studierenden können sich die Studiengebühren problemlos leisten", so verteidigte Udo Corts, Hessischer Wissenschaftsminister der CDU , die Einführung allgemeiner Studiengebühren. Wir wissen zwar nicht was Udo Corts während seiner Studienzeit so alles getrieben hat, aber wir können uns angesichts solcher Äußerungen unseren Teil denken. Unabhängig davon sind wir weiter der Meinung, dass Studiengebühren falsch sind und nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit im Bildungssystem führen werden. Dafür wollen wir weiter arbeiten.

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